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Viele Erwachsene halten Schläge nach wie vor für ein legitimes Erziehungsmittel. Die meisten geben dabei an, dass ihnen „ein Klaps zur rechten Zeit auch nicht geschadet habe“ und dass sie dieses Prinzip genauso für ihre Kinder angemessen finden. Es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der allgemeinen Billigung der körperlichen Züchtigung Minderjähriger und der Kindesmißhandlung. Erziehungswissenschaft und Psychologie können den Nutzen von Gewalt in der Erziehung nicht belegen, ja sie warnen vor den schädlichen Folgen (Saigo, 1995). Der Schutz von Mädchen und Jungen vor jeder Form von Gewalt innerhalb und außerhalb ihrer Familien muss im Erziehungsalltag oberstes Gebot darstellen.
Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert“ (Eggers, 1994). Die Schäden für die Mädchen und Jungen sind oft folgenschwer und daher mit denen der körperlichen Mißhandlung vergleichbar.
Seelische Gewalt liegt z.B. dann vor, wenn dem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird. Für das Kind wird es besonders schwierig, ein stabiles Selbstbewußtsein aufzubauen. Diese Ablehnung wird ausgedrückt, indem das Kind gedemütigt und herabgesetzt, durch unangemessene Schulleistungen oder sportliche und künstlerische Anforderungen überfordert, oder durch Liebesentzug, Zurücksetzung, Gleichgültigkeit und Ignorieren bestraft wird.
Schwerwiegend sind ebenfalls Akte, die dem Kind Angst machen: Einsperren in einen dunklen Raum, Alleinlassen, Isolation des Kindes, Drohungen, Anbinden. Vielfach beschimpfen Eltern ihre Kinder in einem extrem überzogenen Maß oder brechen in Wutanfälle aus, die für das Kind nicht nachvollziehbar sind.
Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern mißbraucht, indem sie gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören, oder indem sie in Beziehungskonflikten instrumentalisiert werden und dadurch in einen Loyalitätskonflikt kommen. Auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann zur seelischen Gewalt werden, wenn es Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermittelt.
Die Vernachlässigung stellt eine Besonderheit sowohl der körperlichen als auch der seelischen Kindesmißhandlung dar. Eltern können Kinder vernachlässigen, indem sie ihnen Zuwendung, Liebe und Akzeptanz, Betreuung, Schutz und Förderung verweigern oder indem die Kinder physischen Mangel erleiden müssen. Dazu gehören mangelnde Ernährung, unzureichende Pflege und gesundheitliche Fürsorge bis hin zur völligen Verwahrlosung. Diese Merkmale sind Ausdruck einer stark beeinträchtigten Beziehung zwischen Eltern und Kind.
Im Leitfaden wird, außer bei Zitaten, der Begriff Sexueller Mißbrauch“ durch den Begriff Sexualisierte Gewalt“ ersetzt. Dies entspricht, in Anlehnung an den neueren Sprachgebrauch, der Erkenntnis, dass es einen „sexuellen Gebrauch“ von Mädchen und Jungen nicht gibt und damit auch der Begriff „Mißbrauch“ nicht zutreffend ist. Synonym zu „sexualisierter Gewalt“ wird ebenfalls von einigen Autoren und Organisationen der Begriff „Sexuelle Ausbeutung“ verwendet.
Als sexuelle Ausbeutung wird jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen / eines Jugendlichen an einem Mädchen oder einem Jungen gesehen, welche / welcher aufgrund seiner emotionalen und kognitiven Entwicklung nicht in der Lage ist, der Handlung frei zuzustimmen. Das betroffene Kind wird unter Ausnutzung seiner gegebenen Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehung zum Objekt der Befriedigung sexueller und aggressiver Bedürfnisse des handelnden Erwachsenen oder älteren Jugendlichen.
Hierbei geht es nicht in erster Linie um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse, sondern um das Ausleben von Macht-, Dominanz- und Überlegenheitsansprüchen. Ein zentrales Moment sexueller Ausbeutung und Gewalt ist die Verpflichtung zur Geheimhaltung. Sie verurteilt das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit’ (Arbeitsdefinition der AG Kinderschutz des Jugendamtes Frankfurt a.M.).
Formen sexualisierter Gewalt sind das Berühren des Mädchens oder Jungen an den Geschlechtsteilen, die Aufforderung, den Täter / die Täterin anzufassen, Zungenküsse, oraler, vaginaler und analer Geschlechtsverkehr, Penetration mit Fingern oder Gegenständen. Auch Handlungen ohne Körperkontakt wie Exhibitionismus, Darbieten von Pornographie, sexualisierte Sprache und Herstellung von Kinderpornographie sind sexuelle Gewaltakte.
Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen wird in den meisten Fällen von Personen aus der Familie oder dem sozialen Nahbereich der Mädchen und Jungen begangen; und nur zu ca. 10% von Unbekannten. Mädchen und Jungen aller Altersstufen sind Opfer sexueller Ausbeutung, und zwar von den ersten Lebensmonaten an. Sexuelle Ausbeutungen durch Nahestehende wiederholen und verschlimmern sich (Navratil-Bertola, 1997).
Ein wesentlicher Unterschied zwischen sexualisierter Gewalt und körperlicher Mißhandlung ist, dass der Täter häufiger in überlegter Absicht handelt. Sexuelle Übergriffe sind eher geplant als körperliche Gewalttaten.
Einige spezifische Merkmale sind charakteristisch für die sexualisierte Gewalt, wenn sie in der Familie stattfindet. Der Täter/die Täterin nutzt in besonderem Maße das Macht- und Abhängigkeitsverhältnis aus, das zwischen ihm/ihr und dem betroffenen Mädchen oder Jungen besteht. Dieses Machtgefälle und das Vertrauen des Kindes ermöglichen ihm / ihr, das Kind zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dabei wendet er / sie meist keine körperliche Gewalt an. Das Kind wird mit Drohungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Übergriffe können auch mit besonderer Zuwendung verbunden sein. Auf diese Weise wird das Kind zunächst scheinbar aufgewertet. Die Widersprüche im Verhalten des Täters / der Täterin sind für das Kind nicht zu durchschauen. Das Kind sucht daher die Schuld für die sexuellen Übergriffe bei sich und schämt sich dafür.
Die Scham, von einer meist geliebten und geachteten Person sexuell ausgebeutet zu werden, macht es dem Mädchen oder Jungen nahezu unmöglich, sich einer dritten Person anzuvertrauen. Jungen sind häufig noch weniger in der Lage, sich mitzuteilen. Für sie ist die sexualisierte Gewalt zusätzlich mit dem Stigma der Homosexualität behaltet. Außerdem wird von Jungen erwartet, keine Schwächen zu zeigen und sich zu wehren. Die meisten Mädchen und Jungen schützen den Täter / die Täterin, um unter anderem den Familienzusammenhalt nicht zu gefährden.
Hessischer Leitfaden für Arztpraxen: Gewalt gegen Kinder. Was ist zu tun bei „Gewalt gegen Mädchen und Jungen“.
Herausgeber: Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V./Landesverband Hessen
Unterstützt durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit, Wiesbaden
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Landesärztekammer Hessen
Techniker Krankenkasse/Landesverband Hessen
Wiesbaden 1998, S. 9-19