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Häufigkeit

Im Gegensatz zu Krankheitsbildern gibt es für Fälle von Gewaltanwendung bei Kindern nur wenig Häufigkeitsangaben. Dies liegt erstens daran, dass es in der Bundesrepublik keine Meldepflicht, wie z.B. in den Vereinigten Staaten, gibt, die eine Erfassung und Auswertung aller gemeldeten Fälle erlauben würde. Zweitens wird in Krankenhäusern Mißhandlung oder Vernachlässigung nicht systematisch erfaßt. Auch gibt es in Deutschland nur wenige klinische Studien zum Thema Häufigkeiten von Gewalt gegen Kinder.

Rund 2000 erfasste Fälle von Kindesmißhandlung weist die bundesdeutsche Kriminalstatistik für das Jahr 1994 aus. Da nur schwere Fälle von Kindesmißhandlung angezeigt werden, ist die Dunkelziffer erheblich höher.

Sexualisierte Gewalt ist schwer zu diagnostizieren, und die Mädchen und Jungen haben kaum Möglichkeiten, sich jemandem anzuvertrauen.

Im Jahre 1996 wurden 15674 Fälle „sexuellen Mißbrauchs“ von Kindern (§ 176 StGB) in der Bundesrepublik bekannt. Gewaltanwendung unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses (§§ 174, 174a, 174b, 177 und 178 StGB) fielen im gleichen Jahr 5198 Kinder und Jugendliche zum Opfer, wobei etwa 36% der Opfer jünger als 14 Jahre waren.

Es ist außerordentlich schwierig, zuverlässige Angaben über die Verbreitung von sexualisierter Gewalt und sexueller Mißhandlung zu erhalten. Das Dunkelfeld wird auf 1:20 geschätzt. Insbesondere die sexualisierte Gewalt durch Familienangehörige und Verwandte wird praktisch nie angezeigt. Die jeweils ermittelten Prävalenzraten hängen von zahlreichen Faktoren ab (wie der Definition der sexualisierten Gewalt, den gewählten Altersgrenzen für die Täter-Opfer-Beziehung, den Ausgangsstichproben, der Befragungsmethode usw.) und sind daher außerordentlich variabel. Sie liegen bei Frauen zwischen 6 und 62%, bei Männern zwischen 3 und 30%. Inzidenzraten, also die Zahl neu aufgetretener Fälle in einem gegebenen Zeitraum, werden aus Fallberichten oder aus retrospektiven Berichten abgeleitet. Danach betrifft die sexualisierte Gewalt etwa 15% aller Mißhandlungsfälle in einer jeweiligen Zeitspanne. Die polizeiliche Kriminalstatistik der BRD registriert jährlich etwa 10.000 bis 15.000 Fälle von sexualisierter Gewalt (gemäß §176 StGB). In rund 80% der Fälle wird keine körperliche Gewalt angewendet (Remschmidt, 1995).

Ein von Bange und Deegener 1996 durchgeführter Vergleich verschiedener Ausmaßuntersuchungen in Deutschland aus den Jahren 1992 bis 1995, ergab die Einschätzung, dass in Deutschland etwa jedes 4., 5. Mädchen und jeder 12. Junge sexuelle Gewalt erfährt.

Dem Großteil der Untersuchungen lagen Definitionen zugrunde, nach der es zu sexuellen Übergriffen in Verbindung mit körperlichen Kontakten unter Androhung oder Anwendung von Gewalt oder Druck gekommen sein musste. Exhibitionistische oder voyeuristische Handlungen sind demnach nicht erfaßt worden.

Dieses Ergebnis entspricht weitgehend Erkenntnissen im westeuropäischen Ausland sowie in den USA.

Zwischen 60 und 70% der von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen sind Mädchen. Mädchen und Jungen sind in keinem Alter vor sexuellen Übergriffen geschützt, auch an Säuglingen und Kleinkindern werden sexuelle Manipulationen vorgenommen.

Die Täterinnen und Täter gehören zu etwa einem Drittel zur Familie und zu einem weiteren Drittel zum sozialen Nahbereich, nur ca. 6% der Täter und Täterinnen sind den Opfern völlig fremd.

Hessischer Leitfaden für Arztpraxen: Gewalt gegen Kinder. Was ist zu tun bei „Gewalt gegen Mädchen und Jungen“.

Herausgeber: Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V./Landesverband Hessen
Unterstützt durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit, Wiesbaden
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Landesärztekammer Hessen
Techniker Krankenkasse/Landesverband Hessen
Wiesbaden 1998, S. 9-19

 

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