Home / Themen / Gewalt gegen Ki... / Hessischer Leit... / Körperliche Gewalt
Erwachsene üben körperliche Gewalt an Mädchen und Jungen in vielen verschiedenen Formen aus. Verbreitet sind Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Beißen, Treten und Schütteln des Kindes. Daneben werden Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken, sowie thermische Schäden (Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen) bei Kindern beobachtet. Das Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige und seelische Schäden davontragen oder in Extremfällen daran sterben.
Schwere physische Mißhandlungen und deren Folgen betreffen vor allem Säuglinge und Kleinkinder. Sie sind in 95% aller Fälle Wiederholungs- bzw. Vielfachtaten. Sie sind also KEINE Affekthandlungen. Wir müssen davon ausgehen, dass 10% dieser wiederholten physischen Mißhandlungen zum Tode von Jungen oder Mädchen führen und es in mindest doppelt so vielen Fällen zu einer bleibenden Gesundheitsschädigung kommt (Jacobi, 1995).
Hessischer Leitfaden für Arztpraxen: Gewalt gegen Kinder. Was ist zu tun bei „Gewalt gegen Mädchen und Jungen“.
Herausgeber: Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V./Landesverband Hessen
Unterstützt durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit, Wiesbaden
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Landesärztekammer Hessen
Techniker Krankenkasse/Landesverband Hessen
Wiesbaden 1998, S. 9-19