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„Kindesmißhandlung ist eine nicht zufällige (bewußte oder unbewußte) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“ (Bast, 1978) Diese Definition wird auch vom deutschen Bundestag verwendet, selbst wenn sie nicht mit den entsprechenden strafrechtlichen Definitionen übereinstimmt. In ihr wird deutlich, dass Gewalt gegen Mädchen und Jungen folgende Formen annehmen kann: Körperliche Gewalt, seelische Gewalt, Vernachlässigung und sexualisierte Gewalt. Häufiger spielen sich fast unbemerkt sublime Peinigungen ab, wenn in Familien oder Einrichtungen Mädchen und Jungen von Erwachsenen Unrecht getan wird. Dabei kann seelisches Quälen der physischen Mißhandlung in keiner Weise nachstehen, wird jedoch nicht selten erstaunlich lange toleriert und verschwiegen (Neuhäuser, 1995). Zu unterscheiden ist jeweils die Mißhandlung als aktive und die Vernachlässigung als passive Form. Mehrere Formen können bei einem Kind auch gleichzeitig vorkommen. Bei der Kindesmißhandlung geschieht die Schädigung des Kindes nicht zufällig. Meist wird eine verantwortliche erwachsene Person wiederholt gegen ein Mädchen oder einen Jungen gewalttätig. Gewalt wird fast immer in der Familie oder in anderen Zusammenlebenssystemen ausgeübt. Häufig ist die Gewaltanwendung der Erwachsenen ein Ausdruck eigener Hilflosigkeit und Überforderung. Die zunehmende Auseinandersetzung mit der Gewalt gegen Mädchen und Jungen in unserer Gesellschaft darf nicht dazu führen, dass wir unsere Aufmerksamkeit ausschließlich auf mißhandelnde Täter (und ihre Opfer) richten und dabei die Gewaltförmigkeit der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse vergessen. Diesen Verhältnissen sind alle Menschen - je nach ihrer sozialen Lage - ausgesetzt. Gewalt hat vielschichtige Ursachen und ist in gesellschaftliche Verhältnisse eingebunden. Die Häufung von Einschränkungen und Belastungen, von sozialen Benachteiligungen, von materieller Armut und psychischem Elend ist eine häufig übersehene Ursache für Gewalt gegen Kinder (Abelmann-Vollmer, 1997). Den verantwortlichen Erwachsenen sollen frühzeitig Hilfen zur Selbsthilfe angeboten werden. Dabei müssen verschiedene Institutionen unterstützend zusammenarbeiten, um dem komplexen Problem gerecht zu werden. In diesem Leitfaden sollen dabei Ihre Rolle als behandelnder Arzt/Ärztin sowie die Hilfen für das Kind im Vordergrund stehen. Möglichkeiten für ein gemeinsames Fallmanagement mit anderen Einrichtungen werden aufgezeigt. |
Hessischer Leitfaden für Arztpraxen: Gewalt gegen Kinder. Was ist zu tun bei „Gewalt gegen Mädchen und Jungen“.
Herausgeber: Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Deutschlands e.V./Landesverband Hessen
Unterstützt durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit, Wiesbaden
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Landesärztekammer Hessen
Techniker Krankenkasse/Landesverband Hessen
Wiesbaden 1998, S. 9-19