Home / Themen / Gewaltpräventio... / Kapitel 4.1: Zivilcourage lernen
Dieser Baustein zeigt, was zivilcouragiertes Handeln bedeutet und welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um Zivilcourage
zu fördern. Dabei geht es nicht nur um das Eingreifen in Problemsituationen, sondern vor allem auch um eine Schärfung der Sensibilität und des Gewissens für die Verletzung der Rechte anderer. Nicht Wissen, sondern eigene Handlungsmöglichkeiten stehen dabei im Vordergrund.
Zivilcourage
„Fremdenhass und Gewalt gegen Minderheiten sind aus unserer Gesellschaft nicht verbannt und kommen nahezu täglich vor. Ausländer, Behinderte, Obdachlose werden diskriminiert, bedroht oder angegriffen. Menschenfeindliche, antisemitische und rassistische Ideologien werden öffentlich vertreten. Die Gräuel des Nationalsozialismus werden verharmlost oder gar geleugnet“ so der frühere Bundespräsident Johannes Rau (2000).
Wenn wir nicht wollen, dass unser Land vergiftet wird und unsere Demokratie ihre Basis verliert, ist es zentral, sich gegen Unrecht, Ungerechtigkeit und Willkür zu wehren und Freiheit und Menschenwürde überall dort zu verteidigen, wo sie infrage gestellt oder beschnitten werden. Dies fängt im Alltag an, reicht über den beruflichen und öffentlichen Bereich bis zur Politik.
Die Fähigkeit, Gleichheit von Ungleichheit und Recht von Unrecht zu unterscheiden, soziale Demokratie und rechtsstaatliche Prinzipien als kostbares Angebot von Freiheit, Gerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt zu erkennen, ist eine Schlüsselqualifikation für eine demokratische Gesellschaft (vgl. Thierse 2000). Zivilcourage gehört zu den unverzichtbaren Tugenden der Bürgerinnen und Bürger einer Demokratie. Sie hat die Aufgabe, den öffentlichen Raum zu verteidigen und die Geltung humaner Werte in der Gesellschaft zu sichern.
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Günther Gugel
Handbuch Gewaltprävention II 38,80 Euro, ISBN: 978-3-93244452-4 |