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Internationale Bildungskonferenz, 44. Sitzung, Genf, 3. bis 8. Oktober 1994
Dieses Dokument ist nach Maßgabe der Resolution 5.7 der 27. Generalkonferenz vorgelegt worden, mit der der Generaldirektor gebeten wird, "den Integrierten Aktionsplan zur Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung unter Berücksichtigung aller bereits im Bereich der internationalen Erziehung existierenden Aktionspläne fertigzustellen... und diesen Integrierten Aktionsplan der Internationalen Bildungskonferenz 1994 zur Beratung zu unterbreiten, um ihn sodann nach Einarbeitung der Stellungnahmen und Empfehlungen der Internationalen Bildungskonferenz 1994 der Generalkonferenz bei ihrer 28. Sitzung vorzulegen." Dieser Integrierte Rahmenaktionsplan faßt die aktuelle Sicht der Fragestellungen im Zusammenhang mit Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung zusammen. Er bietet Leitlinien für diesen Bereich der Bildung sowie die damit zusammenhängenden Aktions- und Politikformen auf institutioneller, nationaler und internationaler Ebene an.
I. Einleitung
1. Dieser Integrierte Rahmenaktionsplan für Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung hat das Ziel, die bei der 44. Sitzung der Internationalen Bildungskonferenz angenommene Erklärung faktisch auszufüllen. Er bietet Leitlinien an, die für Konzepte, politische Maßnahmen und Aktionen entsprechend den jeweiligen innerstaatlichen Gegebenheiten sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene verwertet werden können.
2. In einer Zeit des Übergangs und des beschleunigten Wandels, der durch Anzeichen von Intoleranz, Erscheinungsformen des rassischen und ethnischen Hasses, des Wiederaufkommens von Terrorismus in allen seinen Formen und Ausprägungen, der Diskriminierung, des Kriegs und der Gewalt gegen solche, die als "andersartig" gelten, gekennzeichnet ist, in der die Kluft zwischen reich und arm auf internationaler wie auf nationaler Ebene immer größer wird, müssen Gegenstrategien darauf abzielen, sowohl die Grundfreiheiten, den Frieden, die Menschenrechte abzusichern, als auch eine langfristig tragfähige und sozial gerechte wirtschaftliche und soziale Entwicklung sicherzustellen, da alle diese Elemente einen wesentlichen Anteil am Aufbau einer Kultur des Friedens haben. Dazu gehört notwendigerweise die grundlegende Veränderung traditioneller Formen von Bildung.
3. Die internationale Weltgemeinschaft hat in jüngster Zeit ihre feste Entschlossenheit bekundet, zu formalen Übereinkünften zu gelangen, mit deren Hilfe sie den gegenwärtigen Herausforderungen weltweit in einer miteinander abgestimmten und wirksamen Form begegnen kann. Die Wiener Erklärung und das Aktionsprogramm für Menschenrechte als Ergebnis der Weltkonferenz über Menschenrechte im Juni 1993 in Wien, der bei dem Internationalen Kongreß über Menschenrechte und Demokratie im März 1993 in Montreal angenommene Weltaktionsplan über Menschenrechts- und Demokratieerziehung sowie der Aktionsplan der UNESCO-Projekt-Schulen für die Jahre 1994 bis 2000 sind in diesem Zusammenhang als Versuche zu werten, dem dringenden Bedarf nach einer nachhaltigen Förderung von Frieden, Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung Genüge zu tun.
4. Dieser Rahmenaktionsplan hat das Ziel, im Geiste der Empfehlung über die Erziehung zu internationaler Verständigung, zur Zusammenarbeit und zum Frieden in der Welt sowie die Erziehung zur Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten den Mitgliedstaaten und den internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen eine aktuelle Gesamtschau der Probleme und Umsetzungsmöglichkeiten für eine Bildung zugunsten von Frieden, Menschenrechten und Demokratie zu vermitteln. Der Plan ist auf Ersuchen der 27. Generalkonferenz erstellt worden; er bezieht die bereits bestehenden Aktionspläne ein, denen er somit eine verstärkte praktische Bedeutung und Nutzungsmöglichkeit verschaffen möchte. Seine Zielsetzung ist es, die bisher gewonnenen Erfahrungen auszuwerten, um daraus neue Impulse für die staatsbürgerliche Bildung in den einzelnen Ländern zu gewinnen. Der Rahmenaktionsplan definiert demnach Grundsätze und Leitlinien für praktische Maßnahmen und soll zur Politikberatung für die nationalen Verantwortungsträger sowie für die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ländern auf der Grundlage der Selbstverpflichtungen aus der Erklärung dienen, mit der der Plan unmittelbar verknüpft ist. Dieses Dokument stellt außerdem einen Versuch dar, ein Bündel von Maßnahmen in ein kohärentes Ganzes zu bringen, wie beispielsweise die Identifizierung von Forschungsvorhaben, die Neuorientierung von Bildung auf allen Stufen, das Überdenken methodischer Ansätze und die kritische Überprüfung vorhandener Lehr- und Lernmaterialien, die Forschungsförderung, die Fortentwicklung der Lehrerbildung und die stärkere Öffnung des Bildungssystems insgesamt gegenüber der Gesellschaft im Sinne einer aktiven Partnerschaft.
5. Alle Menschenrechte sind universell, unteilbar, voneinander abhängig und miteinander verknüpft. Die praktischen Maßnahmen, mit denen ihnen Geltung verschafft wird, müssen sich an den jeweils spezifischen, geschichtlichen, religiösen und kulturellen Voraussetzungen orientieren.
II. Ziele einer Bildung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie
6. Das Kernziel einer Bildung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie besteht darin, beim einzelnen ein Gefühl für universelle Werte und Verhaltensweisen zu entwickeln, in denen eine Kultur des Friedens wurzelt. Auch in unterschiedlichen sozio-kulturellen Umgebungen sind Werte identifizierbar, die allgemein anerkannt werden können.
7. Bildung muß die Fähigkeit vermitteln, die Freiheit in ihrem Wert anzuerkennen und sich gleichzeitig der Herausforderung zu stellen, mit ihr umzugehen. Das bedeutet, daß Bürger auch darauf vorbereitet werden müssen, sich in schwierigen und ungewissen Situationen zurechtzufinden und die dafür notwendige persönliche Autonomie und Verantwortlichkeit mitzubringen. Die Wahrnehmung persönlicher Verantwortlichkeit muß verknüpft sein mit der Anerkennung des Werts staatsbürgerlichen Engagements, der Beziehungsfähigkeit gegenüber anderen auf dem Weg zur Lösung von Problemen und der Bereitschaft, für eine gerechte, friedliche und demokratische Gemeinschaft einzutreten.
8. Bildung muß die Fähigkeit wecken, die Werte, die in der Verschiedenartigkeit von einzelnen Menschen, von Frauen und Männern, Völkern und Kulturen liegen, positiv zu bewerten; sie soll auch dazu befähigen, mit anderen zu kommunizieren, zu teilen und zusammenzuarbeiten. Die Bürger einer pluralistischen Gesellschaft und einer multikulturellen Welt sollten in der Lage sein, zu verstehen, daß sich ihre Interpretation von Situationen und Problemen aus ihrer persönlichen Biographie und darüber hinaus aus der Geschichte ihrer Gesellschaft und ihrer kulturellen Traditionen ableitet und daß folglich kein einzelner oder keine einzelne Gruppe die einzig gültige Antwort für bestimmte Fragen beanspruchen kann, daß es vielmehr für jedes Problem mehr als eine Lösungsmöglichkeit gibt. Daher sollten die Völker einander verstehen und respektieren und auf gleichberechtigter Ebene in der Suche nach Gemeinsamkeiten miteinander verhandeln. Bildung mit dieser Zielsetzung ist darauf angelegt, die persönliche Identität zu stärken und vorrangig solche Überlegungen und Ansätze aufzunehmen, die den Frieden, die Freundschaft und die Solidarität zwischen Menschen und Völkern weiterbringen.
9. Bildung muß die Fähigkeit zur gewaltlosen Konfliktlösung fördern. Es ist daher wichtig, daß sie erst einmal darauf abstellt, daß junge Menschen in Schule und Hochschule zunächst zu eigener innerer Stabilität finden, so daß sie Qualitäten wie Toleranz, Mitgefühl und die Bereitschaft zum Teilen und zur Sorge für andere von einer gesicherteren Basis aus vertiefen können.
10. Bildung soll den einzelnen Bürger befähigen, ein kritisches Urteil zu treffen und dabei Meinungen und Verhalten nicht nur an der aktuellen Situation zu orientieren, sondern das Augenmerk auch über den Tag hinaus auf eine lebenswertere Zukunft zu richten.
11. Bildung soll dazu beitragen, daß Bürger das kulturelle Erbe achten, die Umwelt schützen und sich solche Produktionsverfahren und Konsumverhaltensweisen zu eigen machen, die dem Grundgedanken einer langfristig tragfähigen Entwicklung Rechnung tragen. Der harmonische Ausgleich zwischen individuellen und kollektiven Werten, zwischen den unmittelbaren Grundbedürfnissen und langfristig angelegten Interessen ist ebenfalls notwendig.
12. Bildung sollte für die Idee der Solidarität und Gerechtigkeit auf nationaler und internationaler Ebene in der langfristigen Perspektive einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sensibilisieren.
III. Aktionsleitlinien
13. Zur Erreichung dieser Ziele ist es unumgänglich, Methoden und Aktionsformen im Bildungswesen sowohl im Hinblick auf Lehre und Unterricht, als auch auf die Verwaltung im erforderlichen Ausmaß zu verändern. Es gilt ferner, eine Grundbildung für alle und die Wahrung des Rechts von Frauen als integraler und unteilbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte im Kontext einer Bildung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie abzusichern.
14. Das Instrumentarium einer Bildung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie muß folgende Elemente enthalten:
(a) Es muß umfassend und ganzheitlich sein und somit eine große Spannbreite der nachstehend näher beschriebenen Faktoren einschließen;
(b) es soll sich auf alle Typen, Stufen und Formen des Bildungswesens beziehen;
(c) es soll alle Partner im Bildungswesen und die verschiedenen gesellschaftlichen Akteure einschließlich nichtstaatlicher Organisationen und Gemeinschaftseinrichtungen einbeziehen;
(d) es soll Umsetzungsmöglichkeiten auf lokaler, nationaler, regionaler und weltweiter Ebene vorsehen;
(e) es soll Methoden des Managements und der Verwaltung sowie der Koordination und Leistungsbeurteilung zu Hilfe nehmen, die den einzelnen Bildungsinstitutionen größere Autonomie zuerkennen, so daß diese wiederum spezielle Aktionsformen und Rückkoppelungsmöglichkeiten mit der örtlichen Gemeinschaft planen können; es soll dazu angelegt sein, innovative Entwicklungen zu fördern und die aktive und demokratische Beteiligung aller in diesem Arbeitsprozeß Beteiligten möglich machen;
(f) es soll dem Alter und der psychischen Ausgangssituation der jeweiligen Zielgruppe angemessen sein und der Fortentwicklung der Lernfähigkeit des einzelnen dienen;
(g) es soll durchgängig und inhaltlich zusammenhängend angewandt werden. Ergebnisse und Störfaktoren müssen im einzelnen überprüft werden, damit sichergestellt werden kann, daß das eingesetzte Instrumentarium wechselnden Bedingungen fortlaufend angepaßt werden kann;
(h) es setzt darüber hinaus die Bereitstellung angemessener Mittel zur Erreichung der beschriebenen Ziele für das Bildungswesen als Ganzes und für Randgruppen und benachteiligte Gruppen voraus.
15. Das Ausmaß der jeweils erforderlichen Umstellung, die Handlungsprioritäten und die Abfolge der einzelnen Maßnahmen sollten auf allen Entscheidungsebenen festgelegt werden und dem jeweiligen historischen Hintergrund, kulturellen Traditionen und Entwicklungsstufen in Regionen und Ländern Rechnung tragen sowie auch solche Unterschiede im Land selbst berücksichtigen.
IV. Politik und praktische Maßnahmen
16. Es ist von entscheidender Bedeutung, daß Aspekte von Frieden, Menschenrechten und Demokratie Bestandteil der Curriculumplanung auf allen Ebenen des schulischen und außerschulischen Bildungswesens werden.
Bildungsinhalte
17. Will man das Ziel erreichen, daß zu Einstellungen und Fähigkeiten wie Solidarität, Kreativität, staatsbürgerlicher Verantwortung, gewaltloser Konfliktlösung und kritischer Urteilsfähigkeit hingeführt wird, so ist es notwendig, auf allen Ebenen der Curriculumplanung eine tatsächliche staatsbürgerliche Bildung einzuführen, die eine internationale Dimension einschließt. Der Unterricht sollte daher insbesondere die Vorbedingungen für die Gestaltung des friedlichen Miteinanders aufzeigen, d. h. die verschiedenen Formen des Konfliktes aufzeigen, ihre Ursachen und Wirkungen, die ethischen, religiösen und philosophischen Grundlagen der Menschenrechte, ihre historischen Quellen und deren Weiterentwicklung sowie die Übertragung dieser Grundlagen in nationale und internationale Codices, wie beispielsweise in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konvention über die Rechte des Kindes behandeln. Ferner sollte staatsbürgerliche Bildung über die Wurzeln der Demokratie und ihre verschiedenen institutionellen Modelle sowie die Probleme des Rassismus informieren und die historischen Fakten beim Kampf gegen den Sexismus und alle anderen Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung darstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Kultur, der Frage der Entwicklung und der Geschichte eines jeden Volkes und der Rolle der Vereinten Nationen und internationalen Institutionen geschenkt werden. Erziehung zu Frieden, Menschenrechten und Demokratie muß sich im Curriculum niederschlagen; sie soll jedoch nicht auf spezielle Fächer oder Wissensinhalte beschränkt bleiben. Das Bildungswesen sollte diesem Auftrag als Ganzes gerecht werden und die Atmosphäre in der Bildungsinstitution selbst muß in Einklang mit der Anwendung demokratischer Grundregeln stehen. So muß auch die Curriculumreform das Wissen, das Verständnis und die Achtung vor der Kultur der anderen auf nationaler und globaler Ebene in den Vordergrund stellen und verdeutlichen, daß die miteinander zusammenhängenden Weltprobleme mit dem Handeln vor Ort verknüpft sind. Vor dem Hintergrund religiöser und kultureller Unterschiede obliegt es jedem Land, zu entscheiden, in welcher Form Ethikunterricht im jeweiligen kulturellen Kontext am besten angepaßt ist.
Lehr- und Lernmaterialien und -quellen
18. Alle Personen mit Aufgaben im Bildungswesen müssen über angemessene Lehr- und Lernmaterialien und entsprechendes Quellenmaterial verfügen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, wann immer notwendig, Schulbücher einer kritischen Revision zu unterziehen, damit negative Stereotypen und eine gestörte Sichtweise "des anderen" keinen Eingang mehr finden. Eine Möglichkeit ist die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Ausgestaltung von Schulbüchern. Wann immer neue Lehr- und Lernmaterialien, Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien hergestellt werden, wäre es wichtig, sie mit den jeweils gegebenen neuen Situationen abzugleichen. Schulbücher sollten verschiedene Sichtweisen zu einem bestimmten Thema anbieten und den jeweiligen nationalen oder kulturellen Hintergrund, vor dem sie verfaßt worden sind, verdeutlichen. Ihr Inhalt sollte sich auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung stützen. Es wäre wünschenswert, daß Dokumente der UNESCO und anderer Einrichtungen der Vereinten Nationen soweit als möglich gestreut und in Bildungseinrichtungen eingesetzt werden; dies gilt speziell für Länder, in denen die Herstellung selbst produzierter Lehr- und Lernmaterialien wegen der schwierigen ökonomischen Situation nur mit Verzögerung möglich ist. Methoden des Fernunterrichts und alle modernen Kommunikationsmöglichkeiten sollten durchgehend bei der Vermittlung von Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung vorgesehen werden.
Programme für das Lesen, die Ausdrucksfähigkeit und die Förderung des Fremdsprachenunterrichts
19. Eine bessere Verankerung der Erziehung zu Frieden, Menschenrechten und Demokratie bedeutet auch, daß als grundlegende Vorbedingung Programme des Lesenlernens und der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit besondere Priorität haben müssen. Die problemlose Beherrschung des Lesens, Schreibens und des gesprochenen Wortes versetzt den einzelnen erst in den Stand, Zugang zur Information zu erhalten, die Situation, in der er lebt, richtig zu erfassen, Bedürfnisse klar auszudrüken und an den Aktivitäten seiner sozialen Umgebung teilzunehmen. Ebenso bietet das Erlernen von Fremdsprachen einen Weg, ein tieferes Verständnis anderer Kulturen zu gewinnen, das als Basis einer besseren Verständigung zwischen den einzelnen Gemeinschaften und zwischen den Nationen dienen kann. In diesem Zusammenhang kann das UNESCO-Fremdsprachenprojekt LINGUAPAX als Beispiel dienen.
Bildungseinrichtungen
20. Schule und Unterricht sind der natürliche Ausgangspunkt für Vorschläge, die zur Veränderung des Bildungswesens führen. Lehr- und Lernmethoden, verschiedene Aktivitäten und institutionelle Maßnahmen müssen darauf angelegt sein, daß Frieden, Menschenrechte und Demokratie sowohl alltägliche Praxis als auch Inhalt des Lernens selbst werden. Didaktisch sollten aktive Unterrichtsmethoden, Gruppenarbeit, die Diskussion ethischer Fragen und die unmittelbare Lehrer-Schüler-Beziehung obenan stehen. Auf institutioneller Ebene sollen ein effizientes Management und Beteiligungsmodelle eine demokratische Schulverwaltung schaffen, die Lehrer, Schüler, Eltern und die örtliche Gemeinschaft als Ganzes mit einbezieht.
21. Unmittelbare Kontakte und regelmäßiger Austausch sollte zwischen Schülern, Studenten, Lehrern und sonstigen pädagogisch Tätigen in den verschiedenen Ländern oder kulturellen Gemeinschaften gefördert werden; Besuche und Hospitationen bei solchen Bildungseinrichtungen, in denen erfolgreiche Pilotprojekte und Innovationen stattgefunden haben, sollten ermöglicht werden, insbesondere zwischen Nachbarländern. Eine weitere Möglichkeit liegt darin, zwischen Bildungseinrichtungen und Institutionen verschiedener Länder Gemeinschaftsprojekte zu organisieren, bei denen es um gemeinsame Probleme und deren Lösung geht. In der gleichen Zielsetzung sollten internationale Netzwerke von Schülern, Studenten und Wissenschaftlern aufgebaut werden. Solche Netzwerke könnten sich als vordringliche Aufgabe stellen, eine Beteiligung auch solcher Schulen zu ermöglichen, die wegen ihrer extremen Armut oder allgemein unsicherer Verhältnisse mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. In dieser Perspektive erscheint es von ganz besonderer Bedeutung, das System der UNESCO-Projekt-Schulen zu verstärken und fortzuentwickeln. Alle diese Aktivitäten sollten im Rahmen der verfügbaren Mittel auch integrierender Bestandteil der Lehrerausbildungsprogramme werden.
22. Präventionsmaßnahmen gegen das Schulversagen müssen eine Priorität darstellen. Aus dieser Sicht muß Bildung daher auf die individuellen Möglichkeiten des Lernenden eingehen. Die Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls ist ebenso wie die grundsätzliche Lernbereitschaft eine fundamentale Voraussetzung dafür, daß ein höheres Ausmaß an sozialer Integration erreicht werden kann. Größere Autonomie für die Schule bedeutet höhere Verantwortlichkeit seitens der Lehrer und der Gesellschaft für den Bildungserfolg. Der Grad an Autonomie muß sich jedoch immer am jeweiligen Ausmaß der Entwicklung des Bildungswesens orientieren, damit die Bildungsinhalte nicht zu viel an Substanz verlieren.
Lehrerbildung
23. Auf allen Stufen des Bildungssystems sollte bei der Aus- und Fortbildung von Pädagogen, d. h. Lehrern, Bildungsplanern, Verwaltungsbeamten und Lehrerausbildern die Erziehung zu Frieden, Menschenrechten und Demokratie durchgehend einbezogen werden. Diese Form von Ausbildung, Weiterbildung und berufsbegleitender Fortbildung setzt voraus, daß Aus- und Fortbildungsmethoden in situ eingeführt bzw. eingesetzt werden, d. h. daß die dort gewonnenen Erkenntnisse überprüft und evaluiert werden. Zur Leistungsverbesserung in diesem Bereich sollten Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und Institutionen der außerschulischen Bildung sich des Rats von Experten versichern, die im Bereich von Frieden, Menschenrechten und Demokratie über besondere Erfahrung verfügen (beispielweise Politiker, Juristen, Soziologen und Psychologen) und auch die Unterstützung nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen suchen. Methodik und Praxis des pädagogischen Austausches sollten ebenfalls fester Bestandteil der Aus- und Fortbildungsprogramme für alle im Bildungsbereich tätigen Personen sein.
24. Lehrerbildungsmaßnahmen sollten Teil einer politischen Gesamtstrategie zur Aufwertung des Lehrerberufs werden. Bei der Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Vorhaben sollten internationale Experten, Berufs- und Lehrerverbände beteiligt werden, da sie die wichtige Funktion haben, auch unter den Lehrern selbst die Idee einer Kultur des Friedens weiterzutragen.
Aktionsprogramm für gefährdete Bevölkerungsgruppen
25. Spezifische Hilfen für die Bildung von besonders gefährdeten Gruppen und für diejenigen, die von Konflikten bedroht sind oder in einer Situation des offenen Konflikts leben, haben größte Dringlichkeit; dabei geht es insbesondere um Kinder in Not und um Mädchen und Frauen, die sexuellem Mißbrauch und anderen Formen von Gewalt ausgesetzt sind. Praktische Maßnahmen könnten beispielsweise darin bestehen, daß außerhalb der Konfliktzone spezielle Foren und Workshops für Pädagogen, Familienangehörige und Journalisten aus den jeweiligen Konfliktgruppen veranstaltet werden und daß außerdem für Pädagogen, die die Situation nach Beendigung des Konflikts zu bewältigen haben, intensive Trainingsmaßnahmen vorgesehen werden. Solche Maßnahmen sollten, soweit möglich, mit den jeweiligen Regierungen abgestimmt sein.
26. Dringend erforderlich sind auch spezielle Bildungsprogramme für verlassene Kinder, Straßenkinder, Flüchtlingskinder, heimatlose Kinder und Kinder, die wirtschaftlich und sexuell ausgebeutet werden.
27. Ebenso wichtig ist es, besondere Jugendprogramme aufzulegen, bei denen Kinder und junge Menschen sich aktiv an Solidaritätsaktionen und am Umweltschutz beteiligen können.
28. Darüber hinaus sollten alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um für Menschen mit speziellem Lernbedarf geeignete Bildungsangebote zu schaffen, die so gestaltet werden müssen, daß diese Gruppe nicht ausgeschlossen, sondern in den Bildungsprozeß integriert wird.
29. Zum Verständnis zwischen den verschiedenen Gruppen einer Gesellschaft kann dadurch beigetragen werden, daß die Achtung vor dem Recht auf Bildung für Personen, die nationalen, ethischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten oder der Gruppe der eingeborenen Völker angehören, anerkannt werden und daß diese Anerkennung ihren Niederschlag in Curricula und Lehrmethoden und in der Organisation des Bildungswesens findet.
Forschung und Entwicklung
30. Neue Probleme erfordern neue Lösungswege. Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, die Ergebnisse der Forschung besser auszuwerten, neue Lehrmethoden und didaktische Modelle zu entwickeln und für eine verbesserte Abstimmung Sorge zu tragen, etwa durch gezielte Auswahl von Forschungsthemen innerhalb der einzelnen Forschungsinstitutionen in Sozialwissenschaft und Pädagogik mit der Zielsetzung, die komplexen Gegenstände in der Friedens-, Menschenrechts- und Demokratieerziehung in einer sachorientierteren und nutzbringenderen Weise aufzugreifen. Die Leistungsfähigkeit der Bildungsverwaltung sollte durch begleitende Forschung über den Ablauf von Entscheidungsprozessen unter Einbeziehung aller am Bildungsprozeß Beteiligten (Regierungsstellen, Lehrer, Eltern usw.) verbessert werden. Forschungsvorhaben sollten sich auch mit der Frage befassen, in welcher Form sich Einstellungen innerhalb der Bevölkerung gegenüber Menschenrechten und Umweltfragen verändern lassen. Die Wirkung von Bildungsprogrammen kann ggf. durch die Entwicklung eines Systems von Bewertungsindikatoren, durch die Sammlung von Daten über Modellversuche und durch eine bessere Verbreitung und stärkeren gegenseitigen Austausch von Informationen und Forschungsergebnissen auf nationaler und internationaler Ebene intensiviert werden.
Hochschulbildung
31. Einrichtungen der Hochschulbildung können in vielfältiger Weise zu einer Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie beitragen. Geeignete Maßnahmen könnten in diesem Zusammenhang die Einführung entsprechender Elemente in die Studienpläne sein; hierzu gehören sowohl Wissens- als auch Wertvermittlung und Fähigkeiten im Zusammenhang mit Frieden, Menschenrechten, Gerechtigkeit, praktischer Demokratie, beruflicher Ethik, staatsbürgerlicher und sozialer Verantwortung. Hochschuleinrichtungen sollten auch sicherstellen, daß Studenten ein Bewußtsein für die gegenseitige Abhängkeit von Staaten in einer zunehmend globalen Gesellschaft entwickeln.
Rückkopplung zwischen dem Bildungssektor und anderen gesellschaftlichen Gruppen
32. Die Bildung von Staatsbürgern kann nicht ausschließliche Aufgabe der Bildungseinrichtungen im eigentlichen Sinne sein. Diese müssen vielmehr, wenn sie effektiv arbeiten wollen, mit anderen zusammenarbeiten, hier insbesondere mit der Familie, den Medien einschließlich traditioneller Kommunikationsbereiche, dem beruflichen Sektor und den nichtstaatlichen Organisationen.
33. Zur Koordination zwischen Schule und Familie gehören Maßnahmen, die auf eine verbesserte Beteiligung der Eltern am Schulleben gerichtet sind. Die Arbeit wird maßgeblich dadurch abgestützt, daß parallel dazu Erwachsenenbildungs- und Gemeinschaftsprogramme die schulische Arbeit begleiten.
34. Die Erkenntnis, daß die Medien die Sozialisation von Kindern und jungen Menschen beeinflussen, setzt sich zunehmend durch. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, daß Lehrer und Schüler auf eine kritische Bewertung und die kritische Nutzung der Medien vorbereitet werden und die Fähigkeit entwickeln, durch gezielte Programmauswahl die Medien positiv zu nutzen. Andererseits stellt sich die Aufgabe, den Medien nahzulegen, daß Werte wie Frieden, Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und Toleranz gefördert werden, insbesondere dadurch, daß Programme und andere Medienerzeugnisse, die zu Haß, zu Gewalt, zu Grausamkeit und Mißachtung der menschlichen Würde aufstacheln können, nicht verbreitet werden.
Außerschulische Bildung für Jugendliche und Erwachsene
35. Junge Menschen, die einen Großteil ihrer Zeit außerhalb der Schule verbringen und oft keinen Zugang zum formalen Schulsystem, zur beruflichen Bildung oder zum Beruf haben, sowie junge Menschen im Militärdienst sind eine sehr wichtige Zielgruppe für Bildungsprogramme zugunsten von Frieden, Menschenrechten und Demokratie. Es ist daher wichtig, ihnen in der Phase, in der sie einen besseren Einstieg in die formale Schulbildung und die berufliche Bildung suchen, Möglichkeiten der außerschulischen Bildung, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und die ihnen ermöglichen, ihre Rolle als Staatsbürger in verantwortlicher und sinnvoller Weise wahrzunehmen, anzubieten. Ferner ist es notwendig, jungen Menschen, die sich in Haftanstalten bzw. in Resozialisierungseinrichtungen oder Therapiezentren befinden, Bildungsangebote zugunsten von Frieden, Menschenrechten und der Achtung des Gesetzes nahezubringen.
36. In Erwachsenenbildungsprogrammen, bei denen nichtstaatliche Organisationen eine wichtige Funktion haben, sollte ein besonderer Akzent darauf liegen, die Verbindung zwischen den eigenen örtlichen Lebensbedingungen und Weltproblemen zu verdeutlichen. Grundbildungsprogramme sollten in besonderem Maße inhaltlich an Frieden, Menschenrechten und Demokratie orientiert werden. Bei Bildungsprogrammen für breitere Bevölkerungsschichten sollten alle verfügbaren Aktionsformen wie Folklore, Volkstheater, Gesprächsgruppen und Radiosendungen eingesetzt werden.
Regionale und internationale Zusammenarbeit
37. Die Förderung von Frieden und Demokratie setzt regionale Zusammenarbeit, internationale Solidarität und die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen internationalen und staatlichen Einrichtungen, nichtstaatlichen Organisationen, Wissenschaft, freien Unternehmen, Industrie und Medien voraus. Diese Solidarität und Zusammenarbeit sollte die Entwicklungsländer darin unterstützen, Bildung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie entsprechend ihren speziellen Bedürfnissen fortzuentwickeln.
38. Die UNESCO sollte ihre institutionellen Möglichkeiten, speziell ihre regionalen und internationalen Netzwerke zur Erneuerung der Bildung unterstützend zur Verfügung stellen, damit dieser Rahmenaktionsplan in die Tat umgesetzt wird. Die UNESCO-Projekt-Schulen, die UNESCO-Clubs und -Vereinigungen, die UNESCO-Lehrstühle, die Hauptbildungsprojekte für die Regionen Afrika, Asien und Pazifik, Lateinamerika und Karibik, die arabischen Staaten und Europa, die mit der Umsetzung der Ergebnisse der Weltkonferenz in Jomtien befaßten Institutionen und speziell die regionalen und internationalen Konferenzen der Bildungsminister sind aufgerufen, ihre speziellen Beiträge zu leisten. Dabei können auf nationaler Ebene die Nationalkommissionen der UNESCO durch ihre aktive Mithilfe ein wichtiges praktisches Instrument sein, mit dem die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten erhöht werden kann.
39. Die UNESCO sollte alle Fragestellungen, die sich in der Anwendung dieses Rahmenaktionsplans ergeben, bei Zusammenkünften auf regionaler und internationaler Ebene auf dem höchstmöglichen professionellen Niveau behandeln, Programme für die pädagogische Fortbildung entwickeln, bestehende institutionelle Netzwerke verstärken oder weiterentwickeln und vergleichende Forschung über Unterrichtsprogramme, -methoden und Lernmaterialien durchführen. In Übereinstimmung mit den Selbstverpflichtungen, die in der Erklärung über Frieden, Menschenrechte und Demokratie niedergelegt sind, sollten diese Programmaktivitäten in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
40. Auf der Grundlage der Tätigkeit der Vereinten Nationen in ihren Übereinkünften "Plan für den Frieden" (Agenda for Peace), "Entwicklungsplan" (Agenda for Development), "Plan 21" (Agenda 21) und "Sozialgipfel" (Social Summit) sollte die UNESCO Initiativen entwickeln helfen, mit denen dieses Vorhaben mit anderen Einrichtungen der UNO zusammen sowie in Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen mit dem Ziel realisiert werden kann, einen weltweit reichenden Tätigkeitskatalog zu erstellen und Prioritäten für gemeinsame, koordinierte Aktionen zu definieren. Dazu gehört auch ein bei der UNESCO angesiedelter Fonds für die internationale Zusammenarbeit in der Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie.
41. Nationale und internationale nichtstaatliche Organisationen sollten aufgefordert werden, sich an der praktischen Umsetzung dieses Rahmenaktionsplans aktiv zu beteiligen.
Übersetzung: Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Jutta van Hasselt