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Eingreifen ist abhängig von ...
- der Eindeutigkeit der Situation
- der starken Hilfsbedürftigkeit des anderen
- der Übernahme von Verantwortung
- der räumlichen Nähe mit einer hilfsbedürftigen Personen
- der emotionalen oder sozialen Nähe zu einer bedrohten Person
- den eigenen sozialen Kompetenzen wie Einfühlung und Mitgefühl oder Selbstsicherheit und Selbstkontrolle
- der positiven Einschätzung der eigenen Stärke
- der Bereitschaft auch Nachteile in Kauf zu nehmen (z.B. körperliche Unversehrtheit, materielle Einbußen, Selbstbild, Zugehörigkeit zu einer Gruppe usw.)
Schritte zur Zivilcourage
Was Zivilcourage verhindert:
- Angst (z.B. vor körperlicher Gewalt)
- Gefühl der Unterlegenheit (hier kann ich ja nichts machen ...)
- l der Gleichgültigkeit ( was geht das micht an...)
- Meinung, dass das Opfer selbst schuld ist
- Meinung, dass andere für die Lösung verantwortlich sind
- Meinung, dass der Konflikt ein Privatproblem der Betroffenen sei
Kosten-Nutzen-Erwägungen
Entscheidend für das Eingreifenoder Nicht-Eingreifen in einer Notsituation ist die Höhe der "Kosten". Als solche "Kosten" kommen in Frage:
- Erstens die "Kosten" der Hilfe, die sich auf die Gefahren und den Aufwand beziehen, die mit einem Eingreifen einhergehen können: z.B. die Gefahr der eigenen Verletzung, Zeitverlust, Blamage durch nicht sachgerechtes Handeln, aber auch Ärger mit Behörden oder Unannehmlichkeiten, die grundsätzlcihe jede Einmischung in die Angelegenheiten anderer Menschen einbringen kann;
- Zweitens die "Kosten" der Nichthilfe wie z.B. Gewissensbisse, moralsiche Selbstvorwürfe, geschwächtes Selbstwertgefühl oder eine Strafanzeige nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung); damit ist gelichzeitig der "Nutzen" der Hilfe verbunden, der in der vermeidung von Gewissensbissen, Selbstvorwürfen und einer eventuellen Strafanzeige besteht.
(...) Bei der "Kosten" - "Nutzen" - Überlegung des Zuschauers einer Notsituation handelt es sich aber in der Regel nicht um bewusste logische Abwägungen."
Hans-Dieter Schwind u.a.: Alle gaffen ... keiner hilft. Unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen und Straftaten. Heidelberg 1998, S. 33.
Entscheidungs-Prozess bei Hilfeleistungen
Wahrnehumg eines Ereignisses Der potentielle Helfer muss bemerken, dass etwas geschieht und seine Aufmerksamkeit auf das ungewöhnliche Ereignis lenken.
Erkennen der Notlage Wenn ein Ereignis erst einmal registriert worden ist, muss die Entscheidung getroffen werden, ob es sich bei deisem Ereigenis um einen Notfall handelt oder nicht.
Die eigene Verantwortung Die eigene Verantwortung muss erkannt und bewertet werden.
Art der Hilfe Der potentielle Helfer muss sich für eine bestimmte Art der Hilfe entscheiden.
Ausführung Das Hilfeverhalten wird ausgeführt.
Eine Hilfeleistung erfolgt nur dann, wenn der Zuschauer auf jeder Stufe des Prozesses die entsprechend "richtige" Entscheidung trifft.
Die Grundebenen des Hilfeverhaltens sind: Wahrnehmung eines Ereignisses: Je klarer zu erkennen ist, dass ein Opfer der Hilfe bedarf, desto eher wird auch Hilfe geleistet. Bewertung: Gelangt der Zuschauer zu dem Resultat, dass seine Hilfe notwendig ist, übernimmt er Verantwortung und ist zur Hilfe bereit. Entscheidung: Die "Entscheidung" ist eigentlich schon mit der Bewertung des Ereignisses gefallen. Allerdings wägt der potentielle Helfer noch ab, ob er kompetent genut ist, um in der konkreten Notsituation zu helfen.
Hans-Dieter Schwind u.a.: Alle gaffen ... keiner hilft. Unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen und Straftaten. Heidelberg 1998, S. 123 ff, Auszüge.
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