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1. Völkerrechtsbruch: Die Intervention ist ein Angriffskrieg und damit eindeutig völkerrechtswidrig.(14) Und sie hat das über 50 Jahre geltende Statut der NATO verletzt, nur im Verteidigungsfall tätig zu werden. Beides ist ein bses Omen für die Zukunft: Wer auf der zwischenstaatlichen Ebene das Faustrecht wieder einführt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er es auf anderen Ebenen selbst zu spüren bekommt. Wie kann man 1991 einen Großkrieg führen, um dem Völkerrecht wieder Geltung zu verschaffen, und acht Jahre später selbst das Völkerrecht brechen, wenn die Machtverhältnisse es gerade erlauben (derzeitige Schwäche und ökonomische Abhängigkeit der Nachfolgestaaten der Sowjetunion)? Das heißt nicht, daß massive Menschenrechtsverletzungen die Völkergemeinschaft nicht zu beschäftigen hätten, ganz im Gegenteil - aber nicht, indem die eine Rechtssphäre gegen die andere ausgespielt wird. Wir brauchen einen achtsamen Umgang mit den Menschenrechten und mit dem Völkerrecht.
2. Fahrlässige Massentötung und Begünstigung einer Volksvertreibung: Die größte Schuld, die die NATO oder, besser gesagt, die Politiker der NATO-Staaten trifft, ist jedoch, keinerlei Informationen bei der internationalen Friedensforschung und den Regionalexperten eingeholt zu haben, mit welchen Reaktionen denn seitens der serbischen Regierung im Falle eines Luftangriffs auf Serbien zu rechnen sei. Die Ausrede, man habe sich nicht vorstellen können, daß das serbische Regime zum Mittel der Vertreibung einer ganzen Bevölkerung greifen könnte (General Klaus Naumann, bis Anfang Mai Vorsitzender des NATO-Militärausschusses), kann nicht akzeptiert werden: Erstens hätte das Regime keine bessere Waffe zum Gegenangriff auf die NATO-Staaten finden können als diese. Das lag angesichts der Fremdenfeindlichkeit und der Angst vor dieser Fremdenfeindlichkeit und dem damit verbundenen rechtsextremen Potential als bestimmender Faktor der europäischen Politik seit mindestens 15 Jahren für jedermann sichtbar auf der Hand. Zweitens war die Option, die gesamte kosovo-albanische Bevölkerung bei passender Gelegenheit vollständig zu vertreiben, mindestens seit 1992 nachweisbar in den Köpfen der serbischen Politiker vorhanden. Und drittens ist Krieg noch immer die beste Tarnkappe für Greueltaten und Morde jeder Art gewesen. Erst im Schatten des Krieges werden alle Furien losgelassen. Die "Endlösung", die das Dritte Reich anstrebte, war als Option lange vor dem Krieg vorhanden; aber tatsächlich in die Tat umgesetzt wurde sie erst unter Kriegsbedingungen (Auftrag an Heydrich am 31.7.1941, Wannseekonferenz am 20.1.1942).
3. Keine vorausschauende Infrastruktur für Massenflucht: Im Falle eines Angriffs war mit Vertreibungen großen Stils und mit einer riesigen Anzahl von Flüchtlingen zu rechnen. Schon während der Rambouillet-Verhandlungen flohen Tausende von Kosovoalbanern aus Angst vor serbischen Racheakten in die Nachbarländer. Das Mindeste, das man daher vor dem Angriff von der westeuropäischen Politik hätte erwarten müssen, wäre der Aufbau einer Infrastruktur in Albanien und Mazedonien gewesen, die in der Lage gewesen wäre, die Flüchtlinge in halbwegs menschenwürdiger Form aufzunehmen und für längere Zeit zu versorgen.
Daß dies nicht geschehen ist und Tausende von Menschen, vor allem Kinder, deswegen jetzt in den völlig unzulänglichen Lagern sterben müssen oder lebenslange schwere Schäden erleiden, ist juristisch gesehen strafwürdig. Die Entschuldigung: "Damit haben wir nicht gerechnet" würde in keinem Zivilverfahren zählen.
Fahrlässiger Massenmord und fahrlässige Begünstigung einer Massenvertreibung - diese Vorwürfe können den Politikern, die direkt und indirekt für den NATO-Einsatz gestimmt haben, nicht erspart werden, auch wenn wir ihr Ziel, gerade diese Menschenrechtsverletzungen mit den Bombardements zu verhindern, anerkennen.