Home / Themen / Krieg in Jugosl... / Kosovo-Aufarbeitung: Weitere Lehren ziehen statt Tribunale veranstalten
Sehr geehrter Herr Lutz!
Sehr geehrter Herr Mutz!
Wenn sich zwei namhafte Friedensforscher an den Deutschen
Bundestag mit einem zwölf Seiten langen Brief wenden, dann
verdient das eine Antwort in der Sache. Als für die Internationale
Politik der SPD-Bundestagsfraktion zuständig, habe ich die Aufgabe
der Erwiderung auf Ihr Schreiben übernommen. Die "Frankfurter
Rundschau" bezeichnete die von Ihnen beiden gezogene Bilanz zum
zweiten Jahrestag nach dem Beginn des Kosovo-Kriegs als "wenig
schmeichelhaft für Politiker und Militärs". Das stellt, gelinde
gesagt, eine Untertreibung dar, denn Sie erheben schwerste
Vorwürfe gegen das deutsche Parlament, untere anderem den des
mehrfachen, bisher nicht geahndeten Rechtsbruchs.
Ich möchte vorwegnehmen, dass ich Ihre massiven Vorwürfe
zurückweisen muss. Sie beruhen in mehreren Fällen auf einseitiger
und tendenziöser Fakteninterpretation. Stellenweise werden Ihre
persönlichen Meinungen und Einschätzungen so dargeboten, als seien
dies erwiesene Ergebnisse wissenschaftlicher Analyse oder
zumindest Common sense der öffentlichen Meinung - auch da, wo Sie
sich eher einreihen in eine seit Monaten laufende öffentliche
Kampagne gegen die westlichen Kosovokriegs-Entscheidungen, eine
Kampagne, die z. T. mit fragwürdigen Mitteln arbeitet. Ihre
Vorgehensweise spiegelt sich dann auch in Ihren drei praktischen
Vorschlägen und entwertet diese. Ich bedaure das, weil ich selber
eine kritische Aufarbeitung der Vorgeschichte des Kosovo-Krieges
ebenso für unabdingbar halte wie politische Versuche, die
richtigen Lehren aus der schockierenden Erfahrung des Versagens
von Prävention und Deeskalation zu ziehen - Aufgaben, denen ich in
den letzten beiden Jahren einen erheblichen Anteil meiner
Arbeitszeit gewidmet habe. Nach meiner Auffassung kann uns
allerdings keiner der Pfade, die Sie weisen, dabei voranbringen,
und das will ich begründen.
Erst Katastrophe, dann Luftangriffe
Keine Übereinstimmung besteht bereits bei der Frage, welche
Ausgangssituation im Kosovo bestand, als am 24. März 1999 die
Luftangriffe begannen. Sie lenken und reduzieren gleich zu Beginn
Ihres Textes alle Aufmerksamkeit auf den "Vertreibungsprozess vom
April 1999" und den "gegenläufigen Vertreibungsterror vom Juni
1999" seitens der Kosovo-Albaner gegen Serben und andere
Minderheiten, also auf Ereignisse nach Beginn der Luftangriffe, um
festzustellen: "Beide Vertreibungswellen waren Begleit- bzw.
Folgeergebnisse des Luftangriffes gegen Jugoslawien." Später
behaupten Sie, die "Version der planvollen Vertreibungen, der
ethnischen Säuberungen, der humanitären Katastrophe" als
Hintergrund des Krieges werde immer "brüchiger".
Damit begeben Sie sich in unmittelbare Nähe jenes
Argumentationselements der o.g. Kampagne, die behauptet, zu
Kriegsbeginn im März 1999 habe es noch keine massive Vertreibung
der Albaner aus dem Kosovo gegeben und folglich auch noch keine
humanitäre Katastrophe, auf die man reagieren musste - sondern das
alles sei erst durch die Luftangriffe der NATO ausgelöst worden
und eigentlich seien die Albaner vor den NATO-Bomben geflohen. Das
ist allerdings eine zentrale Frage, denn die wichtigste politische
wie rechtliche Begründung der Luftangriffe besteht ja darin, dass
sie eine massive Vertreibung, die bereits eine humanitäre
Katastrophe und eine Kriegsgefahr für die ganze Region ausgelöst
hatte, stoppen sollten.
Mich überrascht nicht, dass Sie an diesem Punkt kritisch gegenüber
den Analysen der westlichen Staaten sind - es könnten ja
Rechtfertigungsversuche sein. Aber weshalb ignorieren Sie als
Friedensforscher die wohl kaum verdächtigen Berichte der Vereinten
Nationen und der OSZE zu diesem Thema, wo Sie doch an Ihrem
Hamburger Institut sogar ein Zentrum für OSZE-Forschung
unterhalten? Aus dem umfangreichen OSZE-Bericht zu
Menschenrechtsverletzungen im Kosovo (OSCE: Kosovo/Kosova As Seen,
As Told. The Human rights findings of the OSCE Kosovo Verification
Mission) erfahren wir, dass es schon Ende 1998 350.000 albanische
Binnenflüchtlinge gab und auf welche Weise die serbischen
Polizisten, Militärs und Paramilitärs deren Vertreibung
organisiert hatten. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
drückte in seiner Resolution 1199 bereits am 23. September 1998
seine tiefe Sorge "über die sich abzeichnende humanitäre
Katastrophe" aus und stellte fest, dass die Verschlechterung der
Situation im Kosovo "eine Bedrohung des Friedens und der
Sicherheit in der Region darstellt." Die realexistierende
Flüchtlingskatastrophe, die noch größer zu werden drohte, und die
Kriegsgefahr für die ganze Region, die der Sicherheitsrat
konstatierte, das war exakt der Hintergrund für das militärische
Ultimatum der NATO an Milosevic vom Oktober 1998 und für den
konstitutiven Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober
1998, sich - für den Fall, dass alle politischen Bemühungen zur
Abwendung der Krise scheiterten - an den "zur Abwendung einer
humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt geplanten"
Luftoperationen der NATO zu beteiligen.
Der Begriff "humanitäre Katastrophe" als Beschreibung der Lage im
Kosovo, sogar verbunden mit einer unmittelbaren Bedrohung des
Friedens in der ganzen Region, stammt also nachweislich nicht aus
der Öffentlichkeitsarbeit der NATO, sondern aus einem
UN-Beschluss. Bis es dann tatsächlich im März 1999 zu den
Luftangriffen der NATO kam, hatte sich die Lage im Kosovo noch
dramatisch zugespitzt. Nach Angaben von UNHCR gab es am 24. März,
dem Tag des Kriegsbeginns, 443.000 Kosovo-Flüchtlinge - davon
250.000 Binnenflüchtlinge im Kosovo, über 90.000 in den
Nachbarstaaten und 100.000 in Westeuropa. Allein seit Aufnahme der
Rambouillet-Verhandlungen am 6. März 1999 war die Flüchtlingszahl
um 80.000 gestiegen, womit zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als
jeder fünfte Kosovo-Albaner Opfer der serbischen
Vertreibungspolitik geworden war. Diese Fakten lassen sich mit
Ihrer Behauptung, es sei der Bomben- und Raketenkrieg der NATO
gewesen, der die "humanitäre Katastrophe erst auslöste, die er
verhindern sollte", in keiner Weise in Übereinstimmung bringen.
Wer, wie Sie es tun, obendrein behauptet, die "Version der
planvollen Vertreibungen" werde neuerdings brüchig (wofür Sie
keinen einzigen Beleg liefern), kann sich ebenfalls nicht auf die
großen Berichte unabhängiger und internationaler Institutionen
berufen. So enthält zum Beispiel der Bericht der "Independent
International Commission on Kosovo", der im Oktober 2000 dem
UN-Generalsekretär vorgelegt wurde, in seiner Zusammenfassung die
Feststellung: "Aus dem Gesamtbild der logistischen Vorkehrungen
für Deportationen und die Koordinierung der Maßnahmen durch die
Streitkräfte, paramilitärischer Gruppierungen und Polizei
Jugoslawiens ist ersichtlich, dass diese umfangreiche Vertreibung
von Kosovo-Albanern systematisch und vorsätzlich organisiert
worden ist." Zum selben Ergebnis kommt der schon erwähnte
OSZE-Bericht, der gerade in der rasch wachsenden Zahl
grenzüberschreitender Flüchtlinge nach dem 24. März 1999 Hinweise
auf "pre-planning of the operations" sieht.
Die OSZE-Berichterstatter äußern sogar Zweifel, ob die
NATO-Luftangriffe wirklich die Massenvertreibung beschleunigt
haben. Sie schreiben in Kap. 14 des zitierten Reports: "Es ist
möglich, dass weitergehende Vertreibungen geplant waren, dass aber
die Bombardierungskampagne der NATO dazu gezwungen hat, Pläne zu
revidieren oder zu stoppen." Man muss dieser letzten Überlegung
nicht folgen, um trotzdem festzustellen, wie himmelweit Ihre
Zweifel an geplanter und planmäßiger Vertreibung der Albaner im
Kosovo, an ethnischen Säuberungen und an der Existenz einer
humanitären Katastrophe vor Ort von den Ergebnissen
internationaler Untersuchungen entfernt sind. Ich bin bisher davon
ausgegangen, dass Friedensforscher gerade Respekt vor Dokumenten
der Vereinten Nationen und der OSZE haben und entsprechend mit
Untersuchungsergebnissen arbeiten, die aus solchen angesehenen
internationalen Institutionen kommen. Sie tun es nicht, bleiben
uns aber auch jeden Hinweis darauf schuldig, aus welchen Quellen,
die einen höheren Anspruch auf Seriosität, Unabhängigkeit und
Glaubwürdigkeit als die genannten beanspruchen können, Sie
eigentlich Ihre gegenläufigen Analysen und Schlussfolgerungen
speisen.
Fakten zur Täter-Opfer-Relation
Ebensolche Vorhaltungen sind angebracht, wenn man sich anschaut,
wie Sie den massiven Vorwurf begründen, in Deutschland habe es
"gezielte Manipulationen" der eigenen Bevölkerung und der
Öffentlichkeit gegeben. Sie glauben, hier auf jeden Nachweis im
einzelnen verzichten zu können, und halten die Aufzählung der
Stichworte "Massaker von Rugovo", "Massaker von Raczak", "KZ von
Pristina" oder "Hufeisenplan" bereits für ausreichend. Es stimmt
zwar, dass sich in letzter Zeit ein Enthüllungsjournalismus, der
nicht auf Wahrheitsermittlung, sondern auf reißerische Effekte
abzielt, mehrfach zu diesen Stichworten gemeldet hat. Mit dem
WDR-Film "Es begann mit einer Lüge" haben sich die beiden
Journalisten Jo Angerer und Mathias Werth jüngstens an die Spitze
dieser Kampagne gestellt und dabei in der Tat eine "Nachfrage
vieler bestürzter Bürger und Bürgerinnen" ausgelöst - aber eine
ganz andere, als Sie unterstellen, nämlich danach, was solche
Produkte eines "Bulldozer-Journalismus" in Sendungen der ARD zu
suchen haben. Matthias Rüb, ein mehrfach ausgezeichneter
Journalist mit langer Balkan-Erfahrung, hat in der FAZ vom 1. März
2001 unter diesem Titel eine kenntnis- und faktenreiche Erwiderung
auf "Es begann mit einer Lüge" vorgelegt, und andere gewichtige
Stimmen werfen dem WDR-Beitrag sogar seinerseits manipulative
Methoden vor.
Sie berufen sich bei Ihrem Manipulationsvorwurf mit suggestiven
Begriffen auf einen angeblich "mittlerweile weitverbreiteten
Eindruck" in der deutschen Öffentlichkeit, ohne auch nur mit einem
Wort auf die fachliche und sachliche Kritik an denen einzugehen,
die diesen Eindruck wieder und wieder zu erwecken suchen. Wer auf
diese Weise bei schwersten Anschuldigungen auf eine angeblich
bestehende öffentliche Meinung rekurriert, die in Wirklichkeit so
nicht besteht und sich viel differenzierter darstellt, ohne auch
nur in einem einzigen Fall einen Nachweis für den
Manipulationsvorwurf vorzulegen, kann für sich schwerlich die
Autorität eines Wissenschaftlers und Friedensforschers in Anspruch
nehmen.
Es wird aus Ihren Ausführungen auch nicht klar, worauf die
angeblichen Manipulationen eigentlich gezielt haben sollen. Sie
deuten an, dass die westlichen Regierungen den Eindruck erwecken
wollten, im Kosovo hätten bis März 1999 nur skrupellose Täter
wehrlosen Opfern gegenübergestanden. Diese Behauptung lässt sich
leicht widerlegen. Tatsachlich haben die westlichen Staaten seit
dem Herbst 1998 bei allen diplomatischen und vertraglichen
Versuchen zur Krisenlösung im Kosovo die albanische Seite in
entsprechende Verpflichtungen mit einbezogen und darüber die
Öffentlichkeit auch regelmäßig unterrichtet.
Auch der OSZE-Bericht "Kosovo/Kosova As Seen, As Told" hat
ausdrücklich Rechtsverletzungen beider Parteien untersucht, betont
in der Zusammenfassung aber, "dass aus der Analyse klar zu folgern
ist, dass keineswegs eine Art Gleichgewicht oder Äquivalenz nach
Art und Umfang der Menschenrechtsverletzungen beider Seiten
vorlag. Im Kosovo wurde während des Beobachtungszeitraumes der
OSCE Kosovo Verification Mission in aller erster Linie den
Kosovo-Albanern Leid zugefügt, und zwar durch den staatlichen
jugoslawischen und serbischen Militär- und Sicherheitsapparat."
Wer sich also weigert, das Unrecht und Leiden der Albaner mit dem
Unrecht und Leiden der Serben auf eine Stufe zu stellen, der
manipuliert nicht, sondern hat die unabhängigen Beobachter auf
seiner Seite.
Fast grotesk wird es, wenn Sie die NATO auffordern, sich doch
jetzt bei Übergriffen der Kosovo-Albaner schützend vor die Serben
zu stellen, und wenn Sie dabei - wenn auch gekleidet in eine
"Befürchtung" - dem westlichen Bündnis vorwerfen, sich "sehenden
Auges zum Instrument" der UCK gemacht zu haben, "zumindest aber
machen lassen". Das tägliche Brot der KFOR ist es, die
Minderheiten im Kosovo mit der Waffe in der Hand zu schützen, zur
Zeit werden immer wieder bewaffnete albanische Freischärler an den
Grenzen festgenommen und NATO-Generalsekretär Robertson wie Javier
Solana als Hoher Repräsentant und Generalsekretär der EU-Außen-
und Sicherheitspolitik haben in den letzten Wochen mehrfach der
mazedonischen Regierung zugesagt, sie bei ihrem Kampf gegen die in
Westmazedonien operierenden UCK-Einheiten zu unterstützen. Es tut
mir leid, aber mit Ihrer Aufforderung an die NATO, genau das zu
tun, was sie täglich tut, und mit ihrem Bild der NATO als
Spielball der UCK zeigen Sie so wenig Kenntnis des Geschehens vor
Ort, dass Ihre Ausführungen in diesem Abschnitt nicht ernst
genommen werden können.
Die Singularität des Kosovo-Krieges
Auch bei zwei weiteren Behauptungen in Ihrem
"Manipulations"-Abschnitt muss es jedem Leser schwerfallen, Ihnen
zu folgen. Sie bezeichnen den Kosovo-Krieg als einen
"Koalitionskrieg traditionellen Musters" nach dem Motto "Dem
Sieger fällt zu, was der Verlierer abtritt". Als gelernter
Historiker bin ich versucht, Sie darauf hinzuweisen, dass die
Bezeichnung "Koalitionskriege" normalerweise auf die vier Kriege
wechselnder Koalitionen europäischer Staaten gegen das
revolutionäre, später napoleonische Frankreich 1792 bis 1807
angewandt wird - die europäischen Mächte wollten damals die
Monarchie retten und sich gegen ein ihr Herrschaftssystem
bedrohendes Überspringen des revolutionären Funkens aus Frankreich
schützen. Meine Phantasie reicht nicht aus, eine Parallele
zwischen diesen Koalitionskriegen und dem Kosovo-Krieg zu
entdecken. Aber was soll dann, bezogen auf den Kosovo-Krieg, Ihre
nachgeschobene Definition "Dem Sieger fällt zu, was der Verlierer
abtritt"? Die Albaner können nicht gemeint sein, denn denen ist
nichts zugefallen. Lediglich erhielten sie nach dem Krieg das
Recht, in ihre Heimat zurückzukehren. Dem Sieger - und das kann
dann nur die NATO sein - ist der Kosovo auch nicht zugefallen,
höchstens die äußerst kostspielige Aufgabe, dort auf nicht
absehbare Zeit ein Leben ohne blutige Zusammenstöße organisieren
zu müssen. Die "Begeisterung" darüber konnte man im amerikanischen
Präsidentschaftswahlkampf beobachten, als George W. Bush für seine
Ankündigung Beifall bekam, die amerikanische Truppen vom Balkan
möglichst bald zurückholen zu wollen. In Ihrem Verständnis von
Koalitionskrieg wären die Verlierer die Serben, die etwas abtreten
müssen - mussten sie aber nicht: Die Resolution 1244 des
UN-Sicherheitsrates vom 12. Juni 1999 bestätigt ausdrücklich die
völkerrechtliche Zugehörigkeit des Kosovo zur Bundesrepublik
Jugoslawien bis zu einer endgültigen Statusfestlegung, die noch
völlig offen ist.
Man fragt sich wirklich, was eine solche Fehleinordnung des
Kosovo-Krieges soll, deren Unstimmigkeit jedem durchschnittlich
informierten Zeitungsleser auffallen muss! Ich fürchte, die
Antwort lautet: Weil Sie dem Kosovo-Krieg um jeden Preis seine
äußerst problematische Singularität absprechen wollen. Im Frühjahr
1999 gab es keine Alternative mehr zu dem Beginn der Luftangriffe,
nachdem sich im Laufe des Jahres 1998 im Kosovo eine humanitäre
Katastrophe entwickelt hatte mit fast einer halben Million
Flüchtlinge und Vertriebenen, nachdem alle Versuche, das
Milosevic-Regime als Hauptverursacher dieser Katastrophe mit
Verhandlungen und Diplomatie zum Einlenken zu bewegen, gescheitert
waren, nachdem aber auf diese Weise die westliche Staatenwelt
eindeutig und für jedermann sichtbar eine politische Verantwortung
in diesem Konflikt übernommen hatte und nachdem das Wahrmachen
einer schon früh ausgesprochenen militärischen Drohung, die leider
nur vorübergehend gewirkt hatte, als definitiv letztes Mittel
erschien, um eine noch größere humanitäre Katastrophe zu
verhindern.
Ich behaupte, dass diese Kurzbeschreibung den Kern des Geschehens
besser trifft als Ihre Koalitionskriegs-These. Trotzdem bleiben
aber - gerade auch aus friedenspolitischer Sicht - nicht weniger
Fragen offen. Einige davon will ich nennen: Welche Versäumnisse
haben dazu geführt, dass die Eskalation des Jahres 1998 im Kosovo
trotz der Erfahrungen von drei blutigen Kriegen auf dem Boden des
ehemaligen Jugoslawien, auf eine schlecht vorbereitete Staatenwelt
traf - oder anders ausgedrückt, warum hat bei diesem Konflikt die
langfristige Prävention erneut versagt? Welches waren die
Mechanismen vom Herbst 1998 bis zum Frühjahr 1999, die sukzessive
die Handlungsoptionen immer weiter reduzierten, bis am Ende
offenbar alternativlos die gewaltsame Intervention stand? Warum
konnte die Entwicklung zum Krieg weder durch die Einschaltung der
Vereinten Nationen noch durch die Hilfe der OSZE aufgehalten
werden?
Für uns Parlamentarier sind diese Fragen nach den Alternativen die
entscheidenden, denn nur wenn wir überzeugende Antworten auf diese
Fragen erhalten, haben wir die Chance, künftig bessere Wege zu
gehen. Sucht man in Ihrem "Offenen Brief" nach solchen Antworten,
wird man leider einmal mehr enttäuscht. Als Gegenmodell zum Ablauf
des Kosovo-Konflikts bieten Sie lediglich Dayton an, jenen
amerikanischen Ortsnamen, der für die Beendigung des
Bosnien-Krieges steht.
Und wieder ist dies eine Einschätzung, die ich nicht
nachvollziehen kann. Bevor in Dayton verhandelt wurde, hatte der
Bosnien-Krieg schon mehr als 200.000 Opfer gekostet - weit mehr
als der Kosovo-Krieg. Die Blauhelme der Vereinten Nationen waren
nicht in der Lage, das Blutvergießen zu verhindern. Trotzdem griff
niemand ein. Das geschah erst, als die Blauhelme selber als Geisel
genommen wurden und zu Opfern zu werden drohten. Darauf antwortete
die NATO mit massiven Luftschlägen und einer Schnellen
Eingreiftruppe. Srebrenica passierte trotzdem,
unbegreiflicherweise unter den Augen der westlichen Beschützer.
Wenn es erst zu solchen Opfern und Zerstörungen kommen musste, bis
man Milosevic endlich an den Verhandlungstisch gebombt hatte - wo
soll da das bessere Modell gegenüber dem Kosovo-Krieg sein? Und
stimmt es nicht, dass es sogar eine Verbindungslinie von Dayton zu
Rambouillet gibt, insofern nämlich Milosevic per Ultimatum die
Ausklammerung des Themas Kosovo aus den Dayton-Verhandlungen
erzwang, der Westen aber unerklärlicherweise die
Kosovo-Problematik jahrelang schmoren ließ, bis 1998 aus dem
Schwelbrand lichterlohes Feuer wurde? Es gibt sogar die These,
dass die bedrückende Erinnerung an die verspätete Intervention im
Bosnien-Krieg die Entscheidungsabläufe, die zum Kosovo-Krieg
führten, beeinflusst hat. So fruchtbare Ergebnisse Dayton im
einzelnen gebracht hat, so lassen sich doch diese Verhandlungen
nicht von seiner blutigen Vorgeschichte und nicht von den
Versäumnissen danach trennen. Als friedenspolitische Alternative
zu den Kosovo-Abläufen (dort wurde am Ende auch erfolgreich
verhandelt) taugt Dayton nicht.
Im Ergebnis bleiben Ihre Manipulations-Vorwürfe im Konfusen: Es
wird nicht klar, welcher Akteur zu welchem Zweck manipuliert haben
soll, welche Interessen er damit verfolgt hat und von welchem
"Königsweg" die Manipulation eigentlich weggeführt haben soll. Von
einiger Bedeutung wäre ja der Manipulationsverdacht nur, wenn er
sich auf die Zeit vor dem konstitutiven Beschluss des Deutschen
Bundestages bezöge, also die Zeit vor dem 16. Oktober 1998. Das
wäre tatsächlich gravierend, wenn die Abgeordneten ihr Ja in einer
deutschen Beteiligung an den NATO-Operationen auf der Basis eines
erfundenen oder gefälschten Datengerüstes getroffen hätten. Aber
zu mutmaßlichen Manipulationen vor dem 16. Oktober 1998 vermögen
Sie kein einziges Stichwort, geschweige denn einen beweiskräftigen
Beleg zu liefern - Rugovo, Raczak, Pristina-KZ und Hufeisenplan
sind allesamt, freilich von Ihnen ebenfalls nicht ausgeführte,
Stichworte aus dem Jahr 1999.
Glauben Sie ernsthaft, dass Sie erst selber ein wildes Puzzle von
Manipulations-Vorwürfen auf den Tisch legen können, um dann die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufzufordern, doch mal eine
öffentliche Anhörung zu machen, um zu sehen, was an diesen
Vorwürfen dran ist - vielleicht am einfachsten (im Sinne eines
argumentativen Kreisverkehrs) mit Ihnen als Gutachter? Glauben Sie
wirklich, dass Bundestagsabgeordnete sich auf ein solches
"Wiederleg mich doch"-Spiel einlassen würden, um - eine fast schon
drollige Vorstellung - auf diesem Umweg zu den in der Tat
notwendigen Lehren aus dem Kosovo-Krieg zu gelangen?
Dreifacher Rechtsbruch oder Verleumdung
Bei der Frage der Rechtmäßigkeit des Kosovo-Krieges und der
deutschen Beteiligung an den NATO-Einsätzen werfen Sie der
Bundesrepublik gleich "dreifachen Rechtsbruch: den Bruch des
Völkerrechts, des internationalen Vertragsrechts und des
Verfassungsrechts" vor. Wer nun erwartet, dass Sie einen
argumentativen Nachweis führen würden für eine solche massive
Beschuldigung, die letztlich die große Mehrheit aller
Bundestagsabgeordneten kriminalisiert, sofern diese der
Regierungsvorlage vom 16. Oktober 1998 zugestimmt haben, sieht
sich stattdessen einer merkwürdigen Methode Ihrerseits ausgesetzt.
Sie stellen ein paar Fragen: "Darf sich eine Staatenkoalition, wie
im Kosovo-Krieg geschehen, überhaupt über geltendes Völkerrecht
hinwegsetzen? Darf der Westen seinen eigenen politischen
Wertekanon verleugnen? Darf die Bundesrepublik Deutschland ihrer
Verfassung zuwiderhandeln? Begründen eklatante
Menschenrechtsverletzungen eine Art außergesetzlichen Notstand?"
[Image] Vier Fragen - vier Unterstellungen. Sie platzieren Ihre unerhörten
Rechtsbruchvorwürfe einfach als bekannt und anerkannt
vorausgesetzt in Fragen nach der Zulässigkeit solcher Normverstöße
und suggerieren damit, dass die Tatsache dieser Normverstöße gar
nicht mehr zur Debatte steht, höchstens noch ihre Zulässigkeit.
Ein feiner, wenn auch durchschaubarer Trick, mir bisher bei
Wissenschaftlern nicht geläufig.
Würden Sie ohne Tricks arbeiten, müssten Sie zugeben, dass es
rechtskundliche Lehrmeinungen gibt, die Ihre Vorwürfe stützen,
aber eben auch andere, die der Argumentation der Bundesregierung
folgen. Völkerrechtlich kann die deutsche Bundesregierung darauf
verweisen, dass die Bundesrepublik Jugoslawien fortgesetzt
menschenrechtliche Mindestvorschriften missachtet und den
wiederholten Aufforderungen der Vereinten Nationen nicht gefolgt
ist, wobei bereits die Sicherheitsratsresolution 1199 vom 23.
September 1998 die Gefahren einer humanitären Katastrophe und eine
ernstzunehmende Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der ganzen
Region beschworen hatte. Nachdem die internationale
Staatengemeinschaft alles versucht hatte, um die festgestellten
Gefahren abzuwehren, blieb als ultima ratio nur die militärische
Intervention (interessant: auch bei Ihnen steht der Satz "Krieg
ist die Ultima Ratio"!). Und da diese im Rahmen der NATO erfolgte,
und die NATO nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
12. Juli 1994 ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit im
Sinne von Art. 24 Absatz 2 des Grundgesetzes darstellt, war die
Beteiligung an den NATO-Operationen auch kein Verstoß gegen das
Grundgesetz.
Sie haben das gute Recht, dieser Argumentation zu widersprechen.
Wer in einem Rechtsstaat auf vermeintliche Rechtsbrüche stößt, hat
das Recht, von den zuständigen Institutionen seine Beschuldigungen
überprüfen zu lassen. Wegen der geltenden Unschuldsvermutung darf
man jemand anderen erst nach dessen rechtsgültiger Verurteilung
als Rechtsbrecher bezeichnen. Wer dies vorher tut, den nennt man
in unserem Rechtssystem einen Verleumder. Insoweit bewegen Sie
sich mit Ihren Rechtsbruch-Beschuldigungen an die Bundesregierung
und an die Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten nicht nur
moralisch, sondern auch rechtlich auf schwankendem Boden.
Tatsächlich hat es auf allen Ebenen Versuche gegeben, die
Unrechtmäßigkeit des Kosovo-Krieges und einer Beteiligung an ihm
gerichtlich feststellen zu lassen. Bisher hat dies in keinem Fall
zu einem Erfolg geführt. So hat die PDS-Fraktion auf dem Wege
eines Organstreitverfahrens versucht, eine Bestätigung für einen
Grundgesetzverstoß seitens der Bundesregierung zu erwirken. Der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat mit Beschluss vom
25. März 1999 diesen Antrag als unzulässig verworfen. Eine
Entscheidung in der Sache erfolgte nicht - in der Begründung
stellte das Bundesverfassungsgericht allerdings klar, dass das
Grundgesetz den Bund ermächtigt, sich einem System kollektiver
Selbstverteidigung wie der NATO anzuschließen und "sich mit
eigenen Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rahmen
solcher Systeme vorgesehen sind und nach ihren Regeln
stattfinden". Weiter bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass
die notwendige Zustimmung des Bundestages im vollen Bewusstsein
dessen, dass eine Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat nicht
zu erwarten ist, erfolgt ist, und stellt dann fest: "Der Beschluss
vom 16. Oktober 1998 deckt damit die gegenwärtigen Luftangriffen
der NATO". Es wird schwer sein, jemanden zu finden, der in diesen
Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes Fingerzeige dafür zu
erkennen vermag, dass die deutsche Beteiligung am Kosovo-Krieg
einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt.
Auf der internationalen Ebene zeichnet sich bisher auch keine
Verurteilung der NATO oder einer Kosovokriegsbeteiligung ab. Frau
del Ponte, die Chefanklägerin des "International Criminal Tribunal
for the Former Yugoslavia" (ICTY), erklärte am 2. Juni 2000 vor
dem UN-Sicherheitsrat, das Tribunal werde keine Ermittlungen gegen
die NATO aufnehmen. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den
Haag hatte Jugoslawien bereits am 29. April 1999 Klage gegen 10
NATO-Staaten erhoben. Die Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen. Auf Antrag Belgrads hat der Haager Gerichtshof am
21. Februar 2001 die Frist zur Vorlage von Beweisen zunächst um
ein Jahr bis zum 5. April 2002 verlängert, so dass vorerst kein
Abschluss des Verfahrens zu erwarten ist.
Die Tatsache, dass Urteile zu möglichen Rechtsbrüchen im
Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg bisher nicht ergangen sind und
aus heutiger Sicht kurzfristig auch nicht erwartet werden können,
ändert natürlich nichts daran, dass bei der Bewertung insbesondere
der völkerrechtlichen Situation sehr unterschiedliche Auffassungen
bestehen und dass eine Fortentwicklung völkerrechtlicher Normen im
Rahmen einer internationalen Diskussion notwendig und
wünschenswert erscheint.
Sehr früh schon hatte UN-Generalsekretär Kofi Annan das Dilemma
der widerstreitenden völkerrechtlichen Grundprinzipien erkannt und
angesprochen. Er legte den Widerspruch bloß zwischen dem
klassischen staatlichen Souveränitätsrecht, das eine
Nichteinmischung von außen postuliert, und dem Hilfsgebot bei der
Verweigerung von Menschenrechten, dem man im Extremfall nur durch
eine bewaffnete Intervention genügen kann. Noch während des
Kosovo-Krieges bekundete der Generalsekretär seine Sympathie für
eine Prioritätensetzung bei den Menschenrechten. So prophezeite er
vor der Menschenrechtskommission am 7. April 1999 in Genf:
"Langsam, aber sicher bildet sich eine internationale Norm gegen
gewaltsame Unterdrückung von Minderheiten heraus, die Vorrang vor
Souveränitätsfragen erhalten wird und muss." Vor der
UN-Vollversammlung hat der Generalsekretär dann am 20. September
1999 eine Rede gehalten, in der er diesen Gedanken noch einmal
vertiefend aufnahm und die eigentlich als Anstoß für eine
umfassende Völkerrechtsdebatte verstanden werden muss. Kofi Annan
sagte damals, drei Monate nach dem Endes des Kosovo-Krieges: "Der
Konflikt im Kosovo hat uns das Dilemma der humanitären
Intervention deutlich gemacht: auf der einen Seite die Frage nach
der Legitimität des Einsatzes einer regionalen Organisation ohne
ein Mandat der Vereinten Nationen, auf der anderen Seite die
allgemein anerkannte Notwendigkeit, massiven und systematischen
Menschenrechtsverletzungen mit schwerwiegenden humanitären Folgen
Einhalt zu gebieten. Das Unvermögen der internationalen
Gemeinschaft im Fall des Kosovo, diese zwei gleichermaßen
zwingenden Interessen - universelle Legitimität und Effektivität
bei der Verteidigung der Menschenrechte - miteinander in
Übereinstimmung zu bringen, kann nur als Tragödie betrachtet
werden. Es hat uns die zentrale Herausforderung an den
Sicherheitsrat und an die Vereinten Nationen als ganzes für das
nächste Jahrhundert aufgezeigt: Einigkeit über den Grundsatz
herzustellen, dass massive und systematische
Menschenrechtsverletzungen nicht ungeahndet bleiben dürfen, gleich
wo sie stattfinden".
Ich war schon damals, 1999, von diesem Plädoyer des
UN-Generalsekretärs beeindruckt und glaube, dass der
problemorientierte Ansatz und die Aufgabenstellung, die beiden
divergierenden Prinzipien der völkerrechtlichen Legitimität und
des tatsächlich wirksamen Menschenschutzes in Einklang zu bringen,
viel weiter trägt, als wenn man - wie Sie es leider tun - die
Diskussion mit einem apodiktischen Schuldvorwurf beginnt. Wir
brauchen keine zusätzlichen Tribunale, die mit selbsternannten
Richtern arbeiten - das wäre ein Salto rückwärts aus unserem
Rechtsstaat, der sein Eintreten für die Stärke des Rechts auf
unabhängige und professionelle Institutionen stützt. Richtig aber
ist, dass auch zwei Jahre nach dem Kosovo-Krieg das von Kofi Annan
sehr präzise beschriebene Dilemma des internationalen Rechts noch
immer auf durchführbare Lösungsansätze wartet. Den internationalen
Diskurs zu diesen Aufgaben, den es in Ansätzen ja gibt, zu
verstärken und ihm die Schnittstellen zur politischen
Entscheidungsebene zu verschaffen, wäre ein lohnender Auftrag für
eine global vernetzte Friedensforschung, der auch die
Unterstützung der Parlamentarier verdiente.
Kosovo-Erfahrung und Bundeswehrreform
Auch im dritten Teil Ihres "Offenen Briefes" setzen Sie die Serie
schwerster Vorwürfe gegen den deutschen Bundestag fort: Demnach
hat er nicht nur seine Kontrollfunktion vor und während des
Kosovo-Krieges vernachlässigt, "Demokratieversagen" sowie
Fehlentscheidungen in der Sache zu verantworten, sondern er hat es
auch versäumt, die Kosovo-Erfahrung aufzuarbeiten und Lehren aus
der Vergangenheit zu ziehen. Insgesamt sei es nach dem
Kosovo-Krieg zu einer Lähmung der Diskussions- und Streitkultur in
Deutschland gekommen.
Es tut mir leid, Ihnen auch in dieser Frage den Vorwurf
unzureichender Recherche nicht ersparen zu können. Der Deutsche
Bundestag hat sich während des Kosovo-Krieges und in der Zeit
danach mit keinem anderen Thema so intensiv beschäftigt wie mit
der Aufarbeitung des Krieges und seinen Folgen. Allein im ersten
Jahr nach dem Krieg gab es neun Bundestagsdebatten, davon vier mit
Regierungserklärungen, alles nachzulesen in den Protokollen des
Deutschen Bundestages. Die parlamentarische Rolle des Themas lässt
sich auch daran ablesen, dass im selben Zeitraum elf Anträge bzw.
Entschließungsanträge gestellt und beraten wurden und seit den
Kriegsmonaten bis heute allein sechzehn Kleine Anfragen und eine
Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt und beantwortet
wurden.
Sie konzentrieren sich bei Ihrer Kritik an der politischen
Nacharbeit des Kosovokrieges sehr stark auf den militärischen
Bereich. Ihr Kernvorwurf lautet, dass es auch im Zuge der
Bundeswehrreform keine "realitätskonforme Bedarfsanalyse" gegeben
habe, die den Umfang, die Ausrüstung und den Finanzrahmen der
Bundeswehr ihrer Aufgaben bei der Landes- und Bündnisverteidigung
sowie bei der Durchführung von Friedensmissionen entsprechend
ausgerichtet habe.
Dieser Vorwurf ist falsch und anhand von Fakten und Dokumenten
leicht zu widerlegen. Bereits im November 1998, also unmittelbar
nach dem Regierungswechsel, hat die neue rot-grüne Bundesregierung
eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Bundeswehr veranlasst.
Diese Bestandsaufnahme wurde im Frühjahr 1999 abgeschlossen und
ist vom Bundesverteidigungsministerium in der Publikation "Die
Bundeswehr an der Schwelle zum 21. Jahrhundert" im Mai 1999 in
einer 170 Seiten umfassenden Dokumentation veröffentlicht worden.
In ihr sind sowohl die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen
Deutschlands als auch die spezifischen Aufgaben der Bundeswehr
ausführlich dargelegt.
Im Frühjahr 1999 begann die Kommission "Gemeinsame Sicherheit und
Zukunft der Bundeswehr" unter der Leitung des ehemaligen
Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit ihrer Arbeit. Sie
legte ihren Bericht im Mai 2000 vor. Diese Kommission hatte sich
der Aufgabe zu stellen, Risiken und Interessen deutscher und
europäischer Sicherheitspolitik zu analysieren und daraus die
entsprechenden Schlussfolgerungen und Anforderungen an die
Bundeswehr zu ziehen. Der Abschlußbericht stellt eine wesentliche
Grundlage der eingeleiteten Bundeswehrreform dar.
Nahezu zeitgleich hat Bundesverteidigungsminister Scharping Anfang
Juni 2000 ein sogenanntes "Eckpfeilerpapier zur konzeptionellen
und planerischen Neuausrichtung der Bundeswehr" vorgelegt, das vom
Bundeskabinett am 14. Juni 2000 gebilligt wurde. In ihm ist
festgehalten, dass eine zeitgemäße Sicherheitspolitik politische,
ökonomische, gesellschaftliche, kulturelle und ökologische
Entwicklungen einschließt und sich weder vorrangig noch
ausschließlich militärischer Mittel und Maßnahmen bedient, sondern
kooperativ und konsequent auf Vertrauensbildung, Gewaltverzicht,
Rüstungskontrolle und Abrüstung orientiert ist.
Der Vorwurf, es mangele an einer realitätskonformen Bedarfsanalyse
und eine Diskussion hierüber stehe noch aus, ist insofern absurd
und lässt sich nur als hartnäckige Ignoranz gegenüber der
gesamten, auch öffentlich geführten Debatte über die
Neuausrichtung der Bundeswehr begreifen. Die
SPD-Bundestagsfraktion hat am 6. Juni 2000 ein eigenes
Positionspapier verabschiedet, das die Ergebnisse der genannten
Berichte und Empfehlungen zur Grundlage genommen hat. Der
Bundestag hat mehrfach, u.a. am 9. Februar und zuletzt am 15. März
2001 sowohl über die Zukunft der Bundeswehr als auch über die
Rolle Deutschlands in einem veränderten Sicherheitsumfeld
debattiert. Dabei ging es nicht nur - wie Sie fast abfällig
bemerken - um die Rolle von Frauen in Kampfeinheiten und die
Schließung von Bundeswehrstandorten, sondern um das grundlegende
außen- und sicherheitspolitische Verständnis der Bundesrepublik
Deutschland.
Die in diesem umfassenden Diskussionsprozess bestätigten
Erkenntnisse, dass Flexibilität, Mobilität, Interoperabilität
sowie Durchsetzungs- und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte
sowohl bei der Landes- und Bündnisverteidigung wie bei möglichen
Friedenseinsätzen unverzichtbare Elemente sind, sind unumstritten.
Ebenso unbestreitbar ist, dass es im europäischen Rahmen an
strategischer Transport- und Aufklärungskapazität fehlt. Mit den
Beschlüssen von Köln, Helsinki, Feira und Nizza hat die EU unter
Beweis gestellt, dass sie dieses Defizit nicht nur erkannt hat,
sondern bereit ist, die autonomen Handlungskapazitäten der EU auf
dem Gebiet der Krisenprävention und Konfliktbewältigung zu
stärken. Ihre Unterstellung, die Europäische Union lasse sich von
der europäischen Rüstungslobby den Bedarf an diesen Fähigkeiten
"aufreden", ist daher völlig deplaziert.
"Lessons Learnt" und offener Diskurs
Noch wichtiger erscheint mir allerdings, ein wenig auf das Thema
"politische und friedenspolitische Lehren aus dem Kosovo-Krieg"
einzugehen, das Sie erstaunlicherweise in Ihrem Schreiben
vollständig ausblenden. Folgende drei Punkte sind hier besonders
hervorzuheben:
1. Noch während des Kosovo-Krieges war es eine Initiative von
Außenminister Joschka Fischer, den "Stabilitätspakt für
Südosteuropa" anzuregen. Aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion
kommt dem Stabilitätspakt-Projekt eine besondere Bedeutung im
Sinne politischer Konfliktprävention zu. Hier werden anhand
konkreter, von westlichen Geldgebern finanzierter Projekte die
Vorteile einer grenzüberschreitenden Kooperation erfahrbar gemacht
- und das in einer Region, in der bisher die kleinräumige
Selbstabgrenzung und die Exklusion des (ethnisch anderen) Nachbarn
zur konfliktfördernden Tradition gehört. Die SPD-Fraktion hat zur
Unterstützung und Begleitung des Stabilitätspakts eine eigene
"Task Force" aus 20 Abgeordneten mit Leitungsfunktionen in
verschiedenen Arbeitsgruppen und Ausschüssen gebildet, die unter
anderem die parlamentarische Dimension des Stabilitätspakts über
eine internationale Konferenzserie auf den Weg gebracht hat. Die
erstaunlich schnellen Ergebnisse dieses friedenspolitischen Kindes
der Kosovo-Erfahrungen führen inzwischen zur Prüfung, ob eine
Anwendung auch in anderen Konfliktregionen infrage kommt: So hat
die OSZE ein Gutachten über einen denkbaren "Stabilitätspakt für
den Kaukasus" erstellen lassen. Der "neue Krisenbogen"
Balkan-Nahost-Schwarzmeer-Kaukasus-Zentralasien-Kaspisches Meer
stellt nach unserer Auffassung tatsächlich aus europäischer Sicht
das nächste Bewährungsfeld für eine vorausschauende Friedens- und
Stabilitätspolitik dar.
2. Die rot-grüne Bundesregierung hat die Zivile Krisenprävention
zu einem ressortübergreifenden Schwerpunkt ihrer internationalen
Politik gemacht und wird dabei nachdrücklich von beiden
Koalitionsfraktionen unterstützt. Bausteine dieser neuen Politik
sind das von der Bundesregierung beschlossene "Gesamtkonzept
Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung", das Ausbildungsprogramm von zivilem
Friedenspersonal durch das Auswärtiges Amt, parallel dazu die
erstmalige Einrichtung eines "Zivilen Friedensdienstes" in
Deutschland durch das BMZ, sowie die Ernennung eines
Sonderbeauftragten für Konfliktprävention und Krisenmanagement
durch die Bundesregierung. Über die Positionen von SPD und Grünen
zu diesem Aufgabenbereich gibt der Antrag "Förderung der
Handlungsfähigkeit zur zivilen Krisenprävention, zivilen
Konfliktregelung und Friedenskonsolidierung" (Bundestagsdrucksache
14/3862 vom 7. Juli 2000) detaillierte Auskunft. Die
Bundesregierung hat in diesem Sinne der gesamten
Entwicklungszusammenarbeit eine neue Ausrichtung gegeben. Die
neuen Prioritäten heißen Armutsbekämpfung, auch als gewünschte
Strategie von IWF und Weltbank, Entschuldung (Kölner Initiative)
und regionale Stabilitätsregime nach Art des Stabilitätspaktes für
Südosteuropa. Der Schock über das Versagen von Prävention auf dem
Balkan und im Kosovo hat diese Umorientierung der internationalen
Politik durch die rot-grüne Regierung nicht ausgelöst, aber
beschleunigt.
3. Die Kosovo-Erfahrung hat die EU motiviert, auf ihrem Weg zu
einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und einer
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
schneller voranzuschreiten. Anderthalb Jahre nach Arbeitsaufnahme
des Hohen Repräsentanten und Generalsekretärs der GASP, Solana,
nehmen die neuen Brüsseler Gremien der europäischen Außen- und
Sicherheitspolitik bereits Gestalt an und werden arbeitsfähig.
Während der französischen Präsidentschaft haben dabei die
militärischen Gremien schnellere Fortschritte gemacht. Die
gegenwärtige schwedische Präsidentschaft hat einen Nachholprozess
bei der Ausgestaltung der zivilen GASP-Institutionen eingeleitet
und wird dabei von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Die
SPD-Bundestagsfraktion hat eine eigene GASP-Gruppe gebildet, die
mit den Fachabgeordneten der europäischen Schwester-Fraktionen
eine Konferenz-Serie veranstaltet hat, um dieser wichtigen,
konstitutiven europäischen Gremienbildung eine parlamentarische
Begleitung und Kontrolle zu verschaffen und um zugleich für eine
gleichgewichtige Investition in den zivilen Teil der GASP zu
werben. Eine Zwischenbilanz dieser Initiative wurde in Form einer
dreisprachigen Broschüre "Die Zukunft der GASP.
Sozialdemokratische Perspektiven für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union" im November 2000
vorgelegt.
Allein die sozialdemokratischen Initiativen auf diesen drei
Projekt- und Arbeitsfeldern zeigen, dass wir es mit der
programmatischen Aussage "Deutsche Außenpolitik ist
Friedenspolitik" aus dem Regierungsprogramm von 1998 ernst meinen
und dass wir auf der Basis der für uns alle schockierenden
Erfahrungen des Kosovo-Krieges Umsteuerungen und neue
Prioritätensetzungen vorgenommen haben. Nichts davon hat im
stillen Kämmerlein stattgefunden. Wir haben unsere Politik nicht
nur im Bundestag, sondern auch dann in der Öffentlichkeit
vertreten, wenn es schwierig war. Meine Kolleginnen/Kollegen und
ich selber, wir sind nie ausgewichen, auch dann nicht, als es
galt, die schwierigen Entscheidungen zur militärischen Beteiligung
am Kosovo-Krieg vor brodelnden Auditorien der Friedensbewegung zu
vertreten. Was Sie, Herr Lutz, angeht, erinnere ich mich
persönlich an mindestens vier gemeinsame öffentliche
Veranstaltungen, zu denen zahlreiche mit anderer Besetzung
hinzukamen. Eine Lähmung der Diskussions- und Streitkultur in
Deutschland konnte ich dabei nicht entdecken.
Sie haben in ihrem "Offenen Brief" die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages wie auch die Mitglieder der Bundesregierung sinngemäß
als Rechtsbrecher, Versager, Manipulateure der öffentlichen
Meinung und als bewusste oder fahrlässige Kombattanten des
gewalttätigen albanischen Extremismus gebrandmarkt. Niemand hätte
sich gewundert, wenn die so Angesprochenen es schlicht bei einer
energischen Zurückweisung solcher brachialen Beschuldigungen
belassen hätten. Was Ihre Aktionsvorschläge angeht, so haben Sie
wohl schwerlich erwartet, dass die derart angegriffenen
Abgeordneten Ihnen jetzt die Hand zur Errichtung jener Arenen
reichen würden, in denen Sie Ihren Hang zu öffentlichen Tribunalen
austoben könnten.
Ich habe Ihre Beschuldigungen nicht pauschal zurückgewiesen,
sondern bin auf zahlreiche (wenn auch längst nicht alle) Details
Ihrer Argumentation eingegangen. Ich habe dies getan, weil ich aus
Erfahrung weiß, welche Wirkungen solche Analysen und Anklagen in
der öffentlichen Debatte auslösen können. Aber ich habe es auch
getan, weil die Politik im Kosovo, in Südosteuropa insgesamt und
an zahlreichen weiteren Konfliktschauplätzen weiterhin vor enormen
und komplizierten Herausforderungen steht. Wir können auf
selbsternannte Staatsanwälte und Chefankläger verzichten - aber
wir brauchen die Zusammenarbeit mit der Friedensforschung. Deshalb
ist die rot-grüne Bundesregierung mit Unterstützung der
Regierungsfraktionen zu einer verlässlichen Finanzierung der
deutschen Friedensforschung zurückgekehrt und hat im Oktober 2000
die "Deutsche Stiftung Friedensforschung" mit einem
Stiftungskapital von 50 Millionen DM ins Leben gerufen. Mehrere
weitere Einzelprojekte - das wissen Sie sehr gut - sind ebenfalls
zusätzlich auf den Weg gebracht worden.
Ich bin sicher, dass die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen,
die sich mit Außen- und Sicherheitspolitik beschäftigen, bereit
sind, mit den Vertretern der Friedensforschung, die das auch
tatsächlich wollen, weiterhin zu kooperieren. Es wäre sinnvoll,
einmal gemeinsam die offenen Fragen, Desiderata und weißen Flecken
im Arbeitsfeld einer künftigen vorausschauenden Friedenspolitik
und Konfliktprävention zu definieren. Es wäre vernünftig, eine
Arbeitsteilung anzustreben, die auf der vollen Kenntnis der
wechselseitig vorhandenen Kapazitäten und Prioritäten aufbaut und
die sich abkoppelt von dem Diktat der Tagesaktualität. Und es wäre
reizvoll, dabei eine Verbindung zwischen den beiden globalen
Netzwerken herzustellen, ohne die heute weder die politische noch
die wissenschaftliche Welt bestehen kann. Wir brauchen uns
gegenseitig - von dieser Erkenntnis ist in Ihrem "Offenen Brief"
leider wenig zu spüren, sie ist aber trotzdem richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler