Home / Themen / Kriegs- und Gew... / Was ist Kriegss... / Soft-air-Waffen werden als Spielzeug gehandelt
Die Verschärfung des Waffenrechts hat nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen Boom bei den so genannten Soft-air-Waffen ausgelöst.
Nach Einführung des kleinen Waffenscheins für Gaspistolen im April 2003 steigen immer mehr Waffenkäufer nach Erkenntnissen der GdP von Gaspistolen auf so genannte Soft-air-Waffen um. Diese verschießen mit Druckluft kleine Plastikkugeln.
Der Handel bestätigt die gestiegene Nachfrage, besonders nach exakten Waffen-Imitaten: Pistolen, Sportgeräte, aber auch Maschinenwaffen. Auf dem Markt sind täuschend echt aussehende Nachbildungen der Maschinenpistole MP5 oder des neuen Sturmgewehrs der Bundeswehr (G 36). Selbst Experten können laut GdP die Nachbauten vom Original kaum unterscheiden. Und genau hier liegt das Problem. "Immer mehr Jugendliche hantieren damit herum, vermutlich aus Imponiergehabe", sagt GdP-Geschäftsführer Wolfgang Dicke. Damit steige das Risiko tödlicher Irrtümer.
Für die GdP ist der Fall klar: Das neue Waffengesetz hat eine gefährliche Lücke. Das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit, das nach dem altem Waffenrecht illegal war, müsse wieder verboten werden.
Im Bundesinnenministerium sieht man jedoch "keine neue Situation", wie es in einer Antwort auf eine Anfrage der FR heißt. Täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen habe es schon vor der Novellierung des Waffenrechts gegeben. Außerdem unterlägen die meisten Druckluftwaffen den strengen Bestimmungen des neuen Waffenrechts. "Die Annahme, dass es sich bei Soft-air-Waffen vielfältig um Spielzeug handelt, das (ohne Altersnachweis) frei erhältlich ist und in der Öffentlichkeit legal mitgeführt werden darf, ist falsch."
Doch so eindeutig ist die Rechtslage nicht. Auf einen Widerspruch zwischen nationalem und europäischem Recht hat das Bundeskriminalamt im Juni 2004 hingewiesen. Entstanden ist er durch eine Festlegung im neuen Waffengesetz: Bei mehr als 0,08 Joule Geschossenergie soll es sich um Waffen, nur bei weniger um Spielzeug handeln. Die EU-Spielzeugrichtlinie setzt den Wert viel höher an: 0,5 Joule.
Fakt ist: Druckluftwaffen, auch Maschinenwaffen, sind frei erhältlich, wie sich im Internet leicht feststellen lässt. Und nicht nur die GdP ist der Ansicht: "Es ist völlig legal, damit herumzuspazieren."
Auszüge aus: K. DALKA (FRANKFURT) in: Frankfurter Rundschau, 17.01.2005