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Vorbemerkung zu einem Kodex „Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit“ des Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO)
Die VENRO-Mitgliedsorganisationen haben sich in der VENRO-Satzung verpflichtet, einen Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt zu leisten. Gemeinsam wollen die deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit noch größerem Nachdruck für die Bekämpfung der Armut, die Verwirklichung der Menschenrechte und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen eintreten. Sie tun dies sowohl durch konkrete Projektarbeit in den armen Ländern des Südens und des Ostens, als auch durch ihre Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit im Norden.
Die Gründung von VENRO zeigt das Bemühen aller deutschen NRO, diesen Anliegen durch die Bündelung ihrer gemeinsamen Ziele Rechnung zu tragen und ihre Arbeit auf eine gemeinsame Basis zu stellen. In diesem Rahmen ist die Schaffung eines Qualitätsstandards, auf den sich die in VENRO zusammengeschlossenen NRO als Maßstab für die Art und Weise ihrer Kommunikation verpflichten, besonders wichtig.
VENRO Kodex „Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit“
I. AUFGABEN UND ZIELE ENTWICKLUNGSBEZOGENER ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit (EBÖ) von Nichtregierungsorganisationen (NRO) möchte Menschen ermutigen und befähigen, an der Gestaltung einer gerechten Entwicklung im regionalen, nationalen und internationalen Rahmen aktiv und verantwortungsvoll teilzuhaben. Sie bringt entwicklungspolitische Anliegen aktiv in die gesamtgesellschaftliche Diskussion ein. Hierbei informiert EBÖ über Belange der Entwicklungsländer und unseren Beziehungen zu ihnen. Sie informiert über die Arbeit der Organisationen und gestaltet den Dialog über entwicklungspolitische Anliegen in und mit der Bevölkerung, die sie als aktiv und verantwortlich Handelnde respektiert und zur ideellen und materiellen Unterstützung auffordert. Sie will Menschen für die entwicklungsbezogenen Auswirkungen ihrer Konsum-, Lebens- und Produktionsmuster sensibilisieren, um die Bereitschaft für notwendige strukturelle Anpassungsmaßnahmen im Norden zu verbessern. Sie möchte Menschen dabei unterstützen, Verantwortung für globalen Gemeinsinn zu entwickeln und als solidarisch Handelnde gewinnen. EBÖ beinhaltet die Gesamtheit ihrer werbenden, informierenden und überzeugenden Kommunikation, die durch Presse- und Medienarbeit, entwicklungsbezogene Bildung und Fundraising gestaltet wird...
II. VERPFLICHTUNGEN
1. Verpflichtung auf die Ziele und Anliegen von VENRO
EBÖ ist grundsätzlich den in der Präambel der VENRO-Satzung verbindlich gemachten Zielen verpflichtet, nämlich einen Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt zu leisten, die Armut zu bekämpfen und sich für die Verwirklichung der Menschenrechte sowie die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen.
2. Verpflichtung gegenüber der Menschenwürde
EBÖ achtet die Würde des Menschen in besonderer Weise: Sie geht davon aus, daß Menschen auf allen Kontinenten Subjekte ihres Handelns und nicht Objekte von Hilfe sind. Sie zeigt dies in allen Äußerungsformen wie Wort, Bild und Ton.
3. Verpflichtung auf Offenheit und Wahrheit
EBÖ achtet auf wahrheitsgemäße, sachgerechte Darstellung, macht ihre eigenen Werthintergründe, Motive und ihr Handeln transparent. Sie vermittelt die prinzipielle Offenheit für verschiedene Handlungsmöglichkeiten und möchte Menschen unterstützen, zwischen den verschiedenen Lösungswegen entscheiden zu können. Eine ehrliche und glaubwürdige EBÖ stellt grundsätzlich keine Behauptungen auf, die eine bestimmte Entwicklungsstrategie, eine bestimmte Form von Hilfe oder einen bestimmten entwicklungspädagogischen Ansatz als einzige Lösung nahelegen.
EBÖ schätz die Wirksamkeit eigener Bemühungen sowie generell die Arbeit der NRO realistisch ein. Darüber hinaus bemüht sie sich um eine sachgerechte Darstellung staatlicher Entwicklungshilfe und den sich verändernden längerfristigen Herausforderungen an die Entwicklungspolitik.
4. Verpflichtung zur Toleranz
EBÖ trägt dazu bei, die Sensibilität für die Probleme, Interessen und Hoffnungen im Süden zu wecken. Sie fördert daher einen Perspektivwechsel, der es erlaubt, den Blickwinkel anderer einzunehmen und den eigenen Standpunkt selbstkritisch zu reflektieren. Grundlage sind der Respekt gegenüber anderen kulturellen Orientierungen und die Toleranz gegenüber anderen Sichtweisen, sofern sie die Menschenwürde nicht verletzen.
5. Verpflichtung auf konstruktive Veränderungen
EBÖ erschöpft sich nicht in der Darstellung individueller Not oder allgemeinen Elends. Sie beschreibt Ursachen und Folgen von schlechten Lebensbedingungen, Ausbeutung und Unterdrückung und zeigt Wege möglicher konstruktiver Veränderungen auf. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen in den Industrieländern zugunsten der Länder des Südens. EBÖ gibt zu erkennen, ob die eigene Leistung den in der VENRO-Satzung beschriebenen Zielen nachkommt.
6. Verpflichtung auf Partnerschaftlichkeit
EBÖ hebt hervor, daß gegenseitige Abhängigkeiten in der Einen Welt eine gemeinsame Verantwortung zur Überwindung von Fehlentwicklungen bedingen. EBÖ ist daher den Grundsätzen der Partnerschaftlichkeit verpflichtet. Dabei beachtet sie die grundsätzliche Fähigkeit der Menschen, ihr Leben in eigener Verantwortung gestalten zu können. EBÖ sucht den offenen Dialog mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen im Norden wie im Süden, ist in diesem Sinne selbstkritisch und davon überzeugt, daß Meinungsbildung auf gegenseitigen Lernerfahrungen beruht. In den gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungsprozessen ergreift EBÖ Partei für die Armen im Protest gegen Armut, Ausbeutung und Unterdrückung.
7. Verpflichtung auf angemessene Kommunikationsmittel
EBÖ spricht Emotion und Verstand an. Zur Veranschaulichung komplexer Sachverhalte vereinfacht sie auch, aber sie überlistet oder überfordert die angesprochene Zielgruppe nicht mit Worten oder Bildern. Hierzu gehört auch, Inhalte oder Formulierungen, die als diskriminierend verstanden werden können, zu vermeiden. Sie eröffnet Möglichkeiten der Verständigung und ist daher unvereinbar mit strategischen Methoden, die Menschen mit indoktrinierender Meinungsbildung überrumpeln möchten. Die eingesetzten Kommunikationsmittel dürfen dabei nicht gegen Partnerschaftlichkeit, Offenheit und Wahrheit verstoßen. EBÖ ist nicht moralisch überheblich, sie berücksichtigt die gesellschaftliche Situation hierzulande und bemüht sich daher, wo immer es geht, die Wechselwirkung zwischen dem Leben in unserer Gesellschaft und den Problemen der Entwicklungsländer aufzuzeigen.
8. Verpflichtung auf frauengerechte Darstellung
Eine tragfähige menschliche Entwicklung beinhaltet die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. EBÖ achtet darauf, daß die Lebenssituation von Frauen grundsätzlich im Blick ist, Frauen und ihre Anliegen in Wort und Bild angemessen zur Sprache kommen und nicht stereotyp als abhängige Opfer dargestellt werden. EBÖ strebt eine Sensibilisierung und ein schärferes Bewußtsein für die ungleiche geschlechtsspezifische Verteilung von Ressourcen, Mitsprache und Macht an und will Beiträge zu einer Veränderung eingeschliffener Verhaltensmuster und frauenverachtender Strukturen liefern.
9. Verpflichtung gegenüber Mitbewerbern
EBÖ hat die Aufgabe, die von der jeweiligen NRO beabsichtigten Ziele und Anliegen in der Öffentlichkeit darzustellen, für diese zu werben und zu überzeugen. Dies beinhaltet auch, die eigenen Anliegen und Positionen in Abgrenzung zu anderen VENRO-Mitgliedern deutlich zu machen bzw. gegenüber diesen zu vertreten. Dies geschieht respektvoll, fair und auf Grundlage der hier beschriebenen und in der VENRO-Satzung gegründeten Vereinbarungen.
10. Verpflichtung auf transparente und verantwortliche Mittelverwendung
Die in VENRO zusammengeschlossenen NRO sind auf die finanzielle Unterstützung privater und öffentlicher Geber/innen angewiesen. Insbesondere bei privaten Spenden besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Geber/innen und Verwender/innen. Deshalb verpflichten sich die in VENRO zusammengeschlossenen NRO mit den ihnen anvertrauten Mitteln (Spenden) verantwortungsbewußt, sorgfältig und wirtschaftlich umzugehen. Ferner verpflichten sie sich, die Herkunft und Verwendung der Mittel transparent und den Geber/innen zugänglich zu machen.
11. Verpflichtung auf Effizienz und Redlichkeit bei der Mittelbeschaffung
Die Marketingmaßnahmen, die die in VENRO zusammengeschlossenen NRO anwenden, dienen auch der Mittelbeschaffung. Sie sollen effizient und erfolgsorientiert sein. Sie beinhalten Appelle an die Solidarität und Mitbetroffenheit der Geber/innen im Sinne der &Mac226;Symphatiewerbung‘. Ihre Ansprache enthält nichts, was die Partner im Süden oder Osten nachweislich schädigt oder herabwürdigt.
12. Verpflichtung auf die Einhaltung des Datenschutzes
Für die in VENRO zusammengeschlossenen NRO ist das Datenschutzgesetz verbindlich. Dies bezieht sich sowohl auf die Spender/innen oder Mitglieder der Organisationen als auch auf angemietete Fremdadressen. Über das Gesetz hinaus verpflichten sie sich, Spender/innen- und Mitgliedsadressen nicht zu kommerziellen Zwecken zu vermieten oder zu verkaufen. Sobald ein Datenexport an Dritte stattfindet, werden sie von diesen eine Datenschutzverpflichtung einfordern.
13. Verpflichtung auf allgemein geltende Richtlinien
EBÖ ist nach den geltenden Prinzipien journalistischer und ethischer Redlichkeit zu gestalten. Sie beruht auf den Richtlinien, die im &Mac226;Code d‘Athène’ auf internationaler und im Pressekodex auf nationaler Ebene festgelegt wurden.
14. Verpflichtung auf Professionalität
Die in VENRO handelnden Organisationen und Verbände bemühen sich durch Maßnahmen der Qualitätssicherung und zur Weiterbildung der in der EBÖ tätigen Personen für die Professionalität von EBÖ auf allen Ebenen ihres Handelns Sorge zu tragen.
III. VERBINDLICHKEIT
Dieser Kodex wurde von den in VENRO zusammengeschlossenen Organisationen und Verbänden vereinbart und von der VENRO Mitgliederversammlung 1998 verabschiedet.
Er ist ein für alle Mitglieder verbindlicher und für alle Außenstehenden transparenter und nachvollziehbarer Maßstab für Offenheit, Partnerschaftlichkeit und Glaubwürdigkeit entwicklungsbezogener und damit auch gesellschaftspolitischer Kommunikation.
IV. AHNDUNG VON VERSTÖßEN
1. Schlichtungsstelle
Mögliche Verstöße gegen den Kodex &Mac226;Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit‘ werden auf Antrag von einer unabhängigen Schlichtungsstelle geprüft.
Die Schlichtungsstelle versteht sich als Organ der Selbstkontrolle. Ihr kommt die Aufgabe zu, den Sachverhalt zu klären, zwischen den Parteien eine Lösung zu vermitteln und nach geeigneten Maßnahmen für eine ggf. notwendige Schadensbegrenzung zu suchen.
Arbeitsweise und Befugnisse der Schlichtungsstelle werden in der VENRO-Satzung und VENRO-Geschäftsordnung geregelt.