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Leitlinien zur inhaltlichen Ausgestaltung und Programmierung von Talkshows im Tagesprogramm
Freiwillige Verhaltensgrundsätze der im VPRT zusammengeschlossenen privaten Fernsehveranstalter, 30.6.1998
1. Als Grundsatz der redaktionellen Arbeit gilt, Vertreter unterschiedlicher Meinungen bzw. Wertehaltungen zu Wort kommen zu lassen. So sollten jeweils Befürworter und Gegner zu einem kontroversen Thema geladen werden. Die Redaktion stellt durch die Auswahl der Gäste sicher, daß die Zuschauer zwischen mehreren Alternativen wählen und sich ihr eigenes Bild und Urteil über das behandelte Thema machen können.
2. Meinungspluralität bedeutet nicht Meinungsbeliebigkeit. Keinesfalls soll Vertretern extremer Anschauungen (rassistischen/volksverhetzenden) ein Forum für die unwidersprochene Selbstdarstellung geboten werden. Kriminelle Verhaltensweisen dürfen nicht verharmlost werden. Darüber hinaus wird die Moderatorin/der Moderator Aufrufe zur Intoleranz, Befürwortung von Diskriminierung oder Mißachtung der Menschenwürde und die Billigung von bzw. Anleitung zu Straftaten in einer Talkshow unterbinden bzw. in der gebotenen Schärfe in den normativen Kontext einordnen. Im übrigen dürfen Meinungen, deren sozial fragwürdiger Charakter offenkundig ist bzw. außerhalb des Wertepluralismus des Grundgesetzes stehen, nur in dem Maße präsentiert werden, in dem die Moderatorin/der Moderator in der Lage ist, die Problematik der Meinung deutlich zu machen. Je fragwürdiger die Meinung ist, desto stärker muß das Sendungsganze ein Gegengewicht schaffen, damit sozialethisch desorientierende Wirkungen bei Kindern und Jugendlichen verhindert werden.
3. Die Auswahl der Talkgäste und der Studiogäste richtet sich nach den Themen. Die Talk- und Studiogäste sollen in einem angemessenen und der Problematik des Themas entsprechenden Alter sein. Dies gilt insbesonde auch für das Thema Sexualität. Bei Sendungen, in denen aus thematischen Grunden Kinder und Jugendliche auftreten, ist die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Durch geeignete Maßnahmen der Vor- und Nachbetreuung ist sicherzustellen, daß aus dem Fernsehauftritt keine Beeinträchtigung der Entwicklung oder sonstige Schädigungen hervorgehen. Bei der Auswahl von Kindern als Talkgäste ist soweit möglich der Grad ihrer Belastbarkeit und Unerfahrenheit zu beachten.
4. Sexualität, Gewalt und der Umgang mit Minderheiten sowie extrem belastende Beziehungskonflikte sind Alltagsthemen, an deren Behandlung das Publikum ein starkes Interesse hat. Diese Themen sind besonders sensibel zu behandeln und bedürfen einer besonders gründlichen Vorbereitung. Leitgedanke muß sein, Kinder und Jugendliche vor einseitigen und unrelativierten und desorientierten Extrem-Vorstellungen sowie beeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Eine Abstimmung mit der Abteilung Jugendschutz und gegebenenfalls der Rechtsabteilung hat zu erfolgen.
5. Zwischenmenschliche Konflikte sollen soweit möglich nicht ohne das Angebot von Konfliktlösungen oder Konfliktlösungsstrategien thematisiert werden. Insgesamt sollte neben der Thematisierung von negativen Aspekten und Problemen auch Positives Berücksichtigung finden, um sicherzustellen, daß bei Heranwachsenden kein pessimistisches Weltbild entsteht.
6. Zur Verdeutlichung einer Problemstellung gehört bei manchen Themen auch die Darstellung von außergewöhnlichen und abweichenden Einstellungen zu gesellschaftlich anerkannten Normen und Werten. Es ist jedoch darauf zu achten, daß das Außergewöhnliche nicht als etwas Durchschnittliche und das Abweichende nicht als das Normale erscheint.
7. Vulgäre Redeweisen sollen in Talkshows vermieden werden. Dabei wird jedoch auf die unterJugendlichen übliche Sprache Rücksicht genommen. Sollte ein Gast derartige Ausdrücke unbedacht benutzen, wird er von der Moderatorin/vom Moderator darauf hingewiesen, dies zu unterlassen. Sollte er trotzdem weiterhin auf grobe Weise gegen den guten Geschmack verstoßen, werden die kritischen Passagen soweit möglich durch die Redaktion in der Nachbearbeitung unverständlich gemacht. Darüber hinaus werden die Gäste durch die Moderatorin/den Moderator und die Redaktion vor der Sendung entsprechend vorbereitet.
8. Der Moderatorin/dem Moderator obliegt neben der Redaktion eine besondere Bedeutung für das Erscheinungsbild der Sendung und der Präsentation der jeweiligen Themen. Als die zentrale Identifikationsfigur der Sendung behält sie/er immer die Gesprächsführung in der Hand. Es soll nicht der Eindruck
entstehen, die Moderatorin/der Moderator identifiziere sich mit Positionen, die im eklatanten Widerspruch zum gesellschaftlichen Konsens stehen.
9. Die Moderatorin/der Moderator übernimmt die Rolle des Diskussionsleiters und ist verantwortlich für die Einhaltung von Regeln, die einen Meinungsstreit ermöglichen sollen, der von der Achtung der Diskussionsteilnehmer untereinander geprägt ist. Sie/er verhindert Eskalationen zwischen den Talkgästen, die einen Gesprächsteilnehmer in seiner Menschenwürde oder seinen Persönlichkeitsrechten herabsetzen. In harten und sich emotionalisierenden Konfrontationen trägt sie/er zur Versachlichung bei. Sie/er stellt sich schützend vor Talk- oder Publikumsgäste, die aufgrund von Labilität, emotionalem Streß oder intellektueller Uberforderung etwaigen Angriffen nicht gewachsen sind. Dies gilt in besonderem Maße bei Kindern und Jugendlichen.
tv diskurs 6, Oktober 1998, S. 90 f.