Home / Themen / Zivilcourage / Aktionen / Nicht zu Krupp (1981)
"Es gibt in England eine Buchbinderin, die von ihrer Einkommenssteuer 40 Prozent direkt an das Entwicklungshilfeministerium überweist. Damit will Jennie Aste aus York verhindern, daß ein Teil ihrer Steuern in den Verteidigungshaushalt geht.
Für diese Form des Widerstandes gegen Krieg und Rüstung hatte die Londoner Steuerbehörde Verständnis. Der britischen Pazifistin, Buddhistin und Angehörigen eine ›Kampagne für atomare Abrüstung‹ wurde für alle künftigen Einkommenssteuererklärungen eine Sondervollmacht ausgestellt, aufgrund der kein Penny von Jennie der militärischen Verteidigung zugute kommen kann.
In Schleswig-Holstein gibt es eine Bürokauffrau, die vom Arbeitsamt als Sekretärin an die MAK in Kiel vermittelt wurde. Die junge Frau lehnte es ab, in dem Krupp-Unternehmen zu arbeiten, weil dort überwiegend Rüstungsgüter produziert würden.
Das Arbeitsamt indessen hatte kein Verständnis für die moralischen Bedenken der erklärten Pazifistin, die ihre Berufsausbildung beim Deutschen Roten Kreuz gemacht hatte und deren persischer Freund im Irak-Iran-Krieg beide Beine verloren hatte.
Nicht ›wichtig‹ im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes fand die Behörde die Beweggründe der 31jährigen Bürokauffrau, verhängte eine vierwöchige Sperrfrist und verlangte ihr Geld zurück, die bereits gezahlten 1.020 Mark Arbeitslosengeld.
Vor dem Kieler Sozialgericht gewann das Arbeitsamt, verlor die klagende Pazifistin. Das Grundgesetz, nach dem der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden kann, sei hier gar nicht verletzt worden, fand der Kieler Richter. Es schütze den einzelnen vor Eingriffen des Staates in die persönlichen Rechte. Ein Anspruch auf Leistung lasse sich nicht daraus ableiten. Die Klägerin aber werde ja nicht zu etwas gezwungen, ›sie erhält nur etwas nicht‹.
Rechtsanwalt Diederichsen ist da ganz anderer Meinung: Wem für vier Wochen das Geld für den Lebensunterhalt genommen werde, der sei möglicherweise aus finanziellen Gründen gezwungen, gegen das eigene Gewissen einen Arbeitsplatz anzutreten. ›In einem Unternehmen zu arbeiten, das Kriegsmaterial zur Tötung von Menschen produziert, kann einer erklärten Pazifistin nicht zugemutet werden. Selbst wenn sie als Sekretärin die Panzer nicht eigenhändig zusammenbasteln muß, wird sie doch nach ihrer inneren Überzeugung zur Schreibtischtäterin.‹
Darum will Diederichsen Berufung beim Landgericht einreichen. Das Kieler Gericht ließ diese Möglichkeit zu, weil der Rechtsanwalt ein Urteil vom Bundessozialgericht ausgegraben hatte. Danach war einem Angehörigen der Religionsgemeinschaft ›Seventh-Day-Advenist‹ zugebilligt worden, aus moralischen Gründen eine Stellung abzulehnen, bei der er am heiligen Sabbat hätte arbeiten müssen.
Beileibe nicht arbeitsscheu, hat sich die Kieler Bürokauffrau - nach dreieinhalb Monaten Arbeitslosigkeit - auf eigene Faust eine neue Arbeitsstelle gesucht. ›Ich hatte mehrere Angebote an der Hand.‹ Das Arbeitsamt jedoch hatte für die Pazifistin nur Krupp im Angebot."
Viola Roggenkamp: Nicht zu Krupp. Pazifistin verlor Prozeß vor dem Sozialgericht. In: Die Zeit, Nr. 35/1981.
Günther Gugel: Wir werden nicht weichen. Erfahrungen mit Gewaltfreiheit. Eine praxisorientierte Einführung. Tübingen 1996.