Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Ziviler Ungehorsam

Eine spezielle Rolle hat bei allen Gewaltfreien Aktionen und Kampagnen stets der Zivile Ungehorsam gespielt. Das bewußte übertreten von als ungerecht empfundenen Gesetzen um auf einen Mißstand aufmerksam zu machen bedeutet den provozierten Konflikt mit der Staatsmacht und in aller Regel auch die Konsequenz der strafrechtlichen Verfolgung bis hin zur Inhaftierung.
Dabei ist es unter gewaltfreien Akteuren durchaus strittig, ob die strafrechtlichen Konsequenzen einer Aktion hingenommen werden sollen oder ob man sich diesen eher entziehen sollte. Für Gandhi war dies jedoch keine Frage. Für ihn war klar, daß die Konsequenzen des eigenen Handlen auch in strafrechtlicher Form bewußt getragen werden müssen.
Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß Aktionen, die in dem einem Land völlig ungefährlich durchzuführen sind und zum demokratischen Standard gehören (z.B. ein Transparent auf einem öffentlichen Platz zu entfalten) in einem anderen Land (wie z.B. China) bereits Gefängnisstrafen nach sich ziehen können. Insofern ist die Grenze, wo ziviler Ungehorsam, also das bewußte übertreten von Gesetzen anfängt sowohl historisch als auch gesellschaftsspezifisch zu beantworten.

Legitimationen für zivilen Ungehorsam
Für die Legitimation des zivilen Ungehorsam spielt die Berufung auf ein höheres, vorstaatliches Recht, eine wichtige Rolle.
"Sie werden vielleicht fragen: "Wie können Sie es rechtfertigen, einige Gesetze zu übertreten und anderen zu gehorchen?" Das liegt einfach daran, daß es zwei Arten von Gesetzen gibt, gerechte und ungerechte. Ich möchte mit Augustin sagen: "Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz". Wo liegt nun der Unterschied zwischen beiden? Wie kann man erkennen, ob ein Gesetz gerecht oder ungerecht ist? Ein gerechtes Gesetz ist ein von Menschen gemachtes Gesetz, das mit dem Gesetz der Moral oder dem Gesetz Gottes übereinstimmt. Ein ungerechtes Gesetz dagegen ist ein Gesetz, das mit dem Gesetz der Moral nicht harmoniert. Um mit Thomas von Aquin zu sprechen: "Ein ungerechtes Gesetz ist ein menschliches Gesetz, das nicht im Gesetz des Ewigen und der Natur verwurzelt ist. Jedes Gesetz, das die menschliche Persönlichkeit erniedrigt, ist ungerecht."
Martin Luther King: Freiheit. Kassel 1964, S. 174.

Zehn Merkmale des gewaltfreien zivilen Ungehorsams

Der juristische Gesichtspunkt:
1. Die Handlung ist illegal.

Der moralische Gesichtspunkt:
2. Die Handlung beruht auf einer Gewissensentscheidung.

Der rationale Gesichtspunkt:
3. Die Handlung ist wohlüberlegt.

4. Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Aktionszeil und der Handlungsweise.

Der Gesichtspunkt der Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft:
5. Die Gehorsamsverweigerung wird öffentlich begründet.
6. Alle legalen Mittel sind ausgechöpft.
7. Die Handlung wird ohne Verheimlichung vollzogen.
8. Eine Bestrafung wird bewußt in Kauf genommen.

Der Gesichtspunkt der Verpflchtung gegenüber den Mitmenschen:
9. Festlegung auf Gewaltfreihiet.
10. Die Würde anderer Meenschen wird unbedingt beachtet.

Gernot Jochheim: Länger leben als die Gewalt. Der Zivilismus als Idee und Aktion. Stuttgart 1986, S. 75.

Warum direkte Aktion?

"Warum direct action? Warum Sitzstreiks, Aufmärsche und dergleichen? Wäre der bessere Weg nicht der der Verhandlung gewesen? Sie haben ganz recht damit,a uf den vErhandlungsweg hinzuweisen. Gerade das ist ja der Zweck der gewaltlosen direkten Aktion: Sie will eine Krise herbeiführen, eine schöpferische Spannung erzeugen, um damit eine Stadt, die sich bisher hartnäckig gegen Verhandlungen gesträubt hat, zu zwingen, sich mit den Problemen auseinanderzusetzen. Sie will diese Probleme so dramatisieren, daß man nicht mehr an ihnen vorbei kann."
Martin Luther-King: Freiheit. Kassel 1964, S. 174.

"Wenn ich bestehende Gesetze breche, dann tue ich es nur, um einem höheren Gesetz zu genügen. Wir erinnern die Leute immer wieder daran, daß wir in Japan und Deutschland Menschen als Kriegsverbrecher hingerichtet haben, wei sie die Gesetze ihres Landes befolgt haben, weil sie gegen die Gesetze, die sie zu Kriegsverbrechen gezwungen haben, nicht zivilen Ungehorsam geleistet haben."

Philipp Berrigan in: Der Spiegel, Nr. 36/19983, S. 118.

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